BürgerInfo mit Fundamt

Verloren & gefunden

Sie haben etwas verloren oder etwas gefunden, das Ihnen nicht gehört? Dann wenden Sie sich gerne an das Fundamt in der BürgerInfo (Amtshaus, Kirchstraße 2).
Fundsachen werden dort abgegeben und für die Dauer von mindestens sechs Monaten verwahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt. 
Mit dem „Online-Fundbüro“ können Sie bequem von zu Hause aus oder unterwegs und rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen. Dabei suchen Sie nicht nur in Weingarten, sondern automatisch auch in den Städten und Gemeinden im Umkreis, die dieses Programm ebenfalls einsetzen.

Tipps, wenn Sie etwas verloren haben

  • Wenn Sie einen Geldbeutel bzw. eine Bankkarte verloren haben: wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre zuständige Bank, um die Bankkarte sperren zu lassen und somit vor Missbrauch zu schützen.
  • Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie meinen, Ihren Gegenstand verloren zu haben.
  • Haben Sie Ihren Gegenstand womöglich in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn) verloren? Dann wenden Sie sich direkt an den Fahrgast-Service des entsprechenden Verkehrsunternehmens. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Website unter dem Suchwort „Fundsache“.
  • Haben Sie an den zuvor aufgeführten Orten keinen Erfolg, können Sie hier über das „Online-Fundbüro“ eine Verlustmeldung machen. Wenn Ihr verlorener Gegenstand in der BürgerInfo (Fundamt) abgegeben wird, informieren wir Sie umgehend.
  • Selbstverständlich geben Ihnen auch das Kollegium der BürgerInfo telefonisch oder vor Ort gerne Auskunft, ob Ihr vermisster Gegenstand abgegeben wurde.

Online-Fundbüro

Über unser Serviceportal Novafind können Sie mit wenigen Klicks online suchen, was Sie verloren haben (siehe Screenshot).

Screenshot des Online-Formulars zur digitalen Suche

Finderlohn

Der Finder kann von der empfangsberechtigten Person einen Finderlohn verlangen. Dies wird bei der Abgabe der Fundsache in der BürgerInfo abgefragt und notiert.

Der Finderlohn beträgt gemäß § 971 BGB
  • von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro: 5 %
  • von dem Mehrwert (> 500 Euro): 3 %
  • bei aufgefundenen Tieren: 3 %

Gebühren

Nach der städtischen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) werden Gebühren für die Tätigkeit der BürgerInfo (Fundamt) erhoben.
Für die Aufbewahrung, einschließlich der Aushändigung an die Person welche den Gegenstand verloren hat, an den Eigentümer oder Finder wird eine Fundgebühr (gem. des Gebührenverzeichnisses der Stadt Weingarten, Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung: Ziffer 6) erhoben.

Fundgebühren
  • bei Sachen bis zu 500 Euro Wert: 4 % des Werts, mindestens jedoch 5 Euro
  • bei Sachen über 500 Euro Wert: 4 % von 500 Euro und 1,5 % des Mehrwertes
  • bei Tieren à 4 % des Wertes, mindestens jedoch die Unterbringungskosten

Kontakt

Fundbüro
Kirchstraße 2
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405-176
Fax +49 751 405-110