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Gutachterausschuss

Aufgrund § 199 des Baugesetzbuches sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu bilden. Die Aufgaben bestehen  im Wesentlichen  in der Ermittlung von Werten für Grundstücke und Gebäude, Wertfeststellungen von Erbbaurechten, Nießbrauchs-, und Wohnungsrechten, und in der Festsetzung von Bodenrichtwerten für den Gemarkungsbereich. Antragsberechtigung für Gutachten haben Eigentümer, Erben, Testamentsvollstrecker, Gläubiger, Bevollmächtigte, Behörden, Gerichte.

Die Vorsitzende und die ehrenamtlichen Gutachter werden vom Gemeinderat für die Dauer von 4 Jahren bestellt. Die Gutachter müssen über die erforderliche Berufserfahrung und Sachkunde verfügen und sind verpflichtet, die durch die Tätigkeit erlangten Kenntnisse geheim zu halten.
 
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Verwaltungsgebühren auf der Grundlage der städtischen Gebührensatzung bzw. dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert.

Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle (Herr Hügle Tel. 0751/405-195).  Die Anträge auf Erstellung von Gutachten sind an die Geschäftsstelle zu richten.

Der Geschäftsstelle obliegt die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben:

  • Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und der Bodenrichtwerte
  • Ableitung, Fortschreibung und Veröffentlichung der zur Ermittlung erforderlichen Daten
  • Vorbereitung der Ausschussberatung, Beschaffung aller für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen, Organisation und Abwicklung
  • Ausfertigung der Verkehrwertgutachten
  • Ausfertigung der Bodenrichtwertkarte und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

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