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Kontakt

Frau Stauß
Steueramt, Kirchstr. 2, Zimmer 2
Tel. 0751 405-131
 c.stauss@weingarten-online.de

Abteilungsleiter
Herr Schöpner
Tel. 0751 405-244
Fax  0751 405-5244
 f.schoepner@weingarten-online.de



 
Umweltkalender 2012
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Themen

  Sperrmüll
  Gartenabfall
  Altpapier/Kartonagen
  Wertstoffe
  Problemstoffe
  Windelzuschuss




Formulare

  Antrag auf Müllgemeinschaft
  Eigentumswechsel
  Windelzuschuss (Mehrweg)
  Windelzuschuss (Einweg)
  Windelsäcke f. Pflegebedürftige




Abfall

Informationen
Grundsätzlich ist jeder Haushalt verpflichtet ein Restmüllgefäß zu haben (§ 3  Abs. 1 und 2 § 12 Abs. 4 und 5 Abfallwirtschaftssatzung). Der Anschluss- und Benutzungszwang kann ggfs. durchgesetzt werden. Restmüllgefäße erhalten Sie beim Baubetriebshof der Stadt Weingarten.

Wissenswertes zum Thema Abfall

  • Müllgemeinschaft
  • Abfallgefäße
  • Schloss für Abfallgefäße
  • Abfallsäcke
  • Abfallgebühr
  • Gebrauchsgutbörse
  • FAIRKAUF 
  • Formulare

Müllgemeinschaft
Zwei Haushalte, deren Wohnungen sich auf dem selben Grundstück befinden, können mit Zustimmung der Stadt einen Antrag auf Müllgemeinschaft stellen. Bei einem dieser Haushalte muss es sich um einen 1-Personen-Haushalt handeln. Nur dann kann ein gemeinsames Restmüllgefäß verwendet werden. (§ 13 Abs. 1 Abfallsatzung).

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Abfallgefäße
Für die Entsorgung des Hausmülls gibt es eine 80-Liter- oder 120 Liter-Standardtonne. Jede Mülltonne ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet. An der Seite der Mülltonne befindet sich ein Aufkleber mit der Gefäßnummer (eine siebenstellige Zahl), die notiert werden sollte, falls es Rückfragen gibt oder eine Sperrmüllkarte beantragt wird. Die Leerungen der Restmüllgefäße erfolgen grundsätzlich 14-tägig. Die Tonnen werden von der Stadt Weingarten gestellt. Die Kosten sind in der Grundgebühr mit enthalten.

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Schloss für Mülltonne
Um den Abfallbehälter vor Fremdeinwürfen zu schützen, gibt es die Möglichkeit, ein Schloss anbringen zu lassen. Das Schloss öffnet sich automatisch beim Schüttvorgang am Müllfahrzeug und es gibt zwei individuelle Schlüssel dafür.
Das gebührenpflichtige Schloss (einmalig 30 EUR) wird von der Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG angebracht und kann formlos beantragt werden: Tel.: 07524/97 16 – 21.

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Abfallsäcke
Gelegentlich anfallende größere Mengen Müll können in den Abfallsäcken der Stadt entsorgt werden. Diese können in verschiedenen Geschäften zum Preis von 4,60 EUR/Stück gekauft werden. Der Abfallsack kann jedoch nicht anstatt eines Müllgefäßes benutzt werden! Grundsätzlich ist jeder Haushalt verpflichtet ein Restmüllgefäß zu haben (§ 3  Abs. 1 und 2 § 12 Abs. 4 und 5 Abfallwirtschaftssatzung). Der Anschluss- und Benutzungszwang kann ggfs. durchgesetzt werden.

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Abfallgebühr
Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Gewichtsgebühr. Es wird eine Vorauszahlung erhoben, die sich aus einer voraussichtlichen Gewichtsgebühr und der Grundgebühr zusammensetzt. Am Ende des Jahres wird das tatsächliche Gewicht ermittelt und es erfolgt eine endgültige Abrechnung der Abfallgebühr.

Gewichtsgebühr:  0,16 EUR pro kg Restmüll

Die Grundgebühr beträgt:
70,50 EUR für die 80 bzw. 120-Liter-Gefäße
787,09 EUR für den 1,1 m³ Container bei 14-tägiger Leerung 
1.535,09 EUR für den 1,1 m³ Container bei wöchentlicher Leerung 

Die Erfassung der Gewichtsdaten erfolgt über einen Chip, der im Restmüllgefäß integriert ist. Der Bordcomputer im Müllfahrzeug erkennt bei jeder Leerung zu welchem Gebührenschuldner das Gefäß gehört. DIe Daten werden mit Datum und Gewicht registriert und aufgrund dessen erfolgt die Ermittlung der tatsächlichen Abfallgebühr.

Die Abfallgebühr wird mit dem Eigentümer der Wohnung oder des Gebäudes abgerechnet. Bei einem Mieterwechsel stellen wir gerne die Gewichtsdaten zur Verfügung, damit Abfallgebühren zeitnah mit dem Mieter abgerechnet werden können. Hierzu ist die Behälternummer erforderlich.

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Gebrauchs-Gut-Börse
Für Dinge, die noch gebrauchsfähig und zum Wegwerfen zu schade sind, gibt es die „Gebrauchs-Gut-Börse“. Eine kostenlose Kleinanzeige wird beim Wochenblatt Tel. 07 51/ 37 09 10 bzw. Info-Tel. 07 51/ 36 63 20 angenommen.

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FAIRKAUF
Eine gute Alternative bietet "FAIRKAUF", das Second-Hand-Kaufhaus in Weingarten i. A. der Caritas Oberschwaben. Hier werden gut erhaltene Haushaltswaren aller Art, Tische, Schränke, Betten, Sitzmöbel, Küchen, Waschmaschinen, Kühlschränke, Bilder, Bilderrahmen, Spiegel u. v. , angenommen.
Weitere Auskünfte/Auftragsannahme unter Tel. 0751/5605431 (Mo-Fr. 10-12.30 Uhr, Mo und Di 15-17 Uhr, Do 15-18 Uhr)

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