Kontakt
Herr Unterricker
Standesamt
Löwenplatz 5
Zimmer 1
88250 Weingarten
Tel. 0751 405-122
Fax 0751 4055-122
g.unterricker@weingarten-online.de
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Lebenslagen ![]()
Weitere Infos zu Geburt, Heirat usw. im Landesportal Baden-Würtemberg
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Formulare ![]()
- Anforderung einer Urkunde aus dem Familien- oder dem Heiratsbuch
- Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde
- Merkblatt für Eheschließende
Alle unsere Formulare finden Sie im
Formular Center.
Dienstleistungen im Standesamt
Anmeldung der Eheschließung
Eheschließung
Geburtsbeurkundung
Sterbefallbeurkundung
Namenserklärungen für Spätaussiedler und Angleichserklärungen
Austritt aus der Kirche
Eintritt in die Kirche
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Datenschutz
Vorschlagswesen
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Erläuterung zu den einzelnen Dienstleistungen |
Anmeldung der Eheschließung:
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sondern auch zu prüfen und festzustellen, dass dem Heiratswunsch keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Dazu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung und klären Sie, welche Unterlagen speziell für Sie und Ihre beabsichtigte Eheschließung notwendig sind.
Eheschließung:
Eine der wichtigsten und bekanntesten Aufgaben des Standesamts ist die Eheschließung. Eheschließungen finden im Trauzimmer des Amtshauses statt. Im Trauzimmer stehen 30 Sitzplätze für das Brautpaar und die Gäste zur Verfügung.
In Weingarten werden Eheschließungen an allen Wochentagen und auch an einzelnen Samstagen durchgeführt. Unsere
Samstagstermine
Geburtsbeurkundung:
Wird ein Kind im Krankenhaus „14 Nothelfer“ oder gar zu Hause geboren, so ist die Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Wenn die Geburt im Krankenhaus war, ist die Krankenhausverwaltung zur Anzeige der Geburt verpflichtet und schickt die Unterlagen an das Standesamt. Nach der Beurkundung werden die Geburtsurkunde und gebührenfreie Bescheinigungen (für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld und für religiöse Zwecke) an die Pforte des Krankenhauses zurückgegeben und können dort von den Eltern abgeholt werden.
War die Geburt zu Hause, so hat ein Angehöriger die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen mit vorzulegen. Nach der Beurkundung können die Urkunden und Bescheinigungen gleich mitgenommen werden.
Über die zur Anzeige erforderlichen Unterlagen berät Sie gerne Ihr Standesamt.
Sterbefallbeurkundung:
Verstirbt eine Person im Krankenhaus „14 Nothelfer“ oder in einem Alten- oder Pflegeheim, so wird der Sterbefall von der zuständigen Verwaltung an das Standesamt mitgeteilt.
Verstirbt eine Person zu Hause, so sind die Angehörigen verpflichtet, den Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Das Standesamt beurkundet dann den Sterbefall und stellt die notwendigen Dokumente (Sterbeurkunden, Bescheinigungen) aus.
Mit der Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung können Sie aber auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Namenserklärungen für Spätaussiedler und Angleichungserklärungen:
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge beim Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen in eine deutsche Schreibweise erklären und den in Deutschland nicht zu führenden Vatersnamen ablegen.
Gleiches gilt für Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und für die nun deutsches Namensrecht gilt. Diese Personen können durch eine beim Standesamt abzugebende Erklärung einen Vor- und Familienname bestimmen, evtl. einen ganz neuen Vornamen annehmen, Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt, ablegen, oder die ursprüngliche Form eines Namens annehmen.
Austritt aus der Kirche:
Sie wollen aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten? .Dann kommen Sie bitte persönlich zum Standesamt und erklären dort Ihren Austritt. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Erklärung ist gebührenpflichtig.
Eintritt in die Kirche:
Wegen des Eintritts in eine Religionsgemeinschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner bei den Religionsgemeinscaften, z.B. an das örtliche Pfarramt
Öffentlich-rechtliche Namensänderung:
Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet für viele Fälle Erklärungsmöglichkeiten, um den Namen zu ändern. Sollte die von Ihnen angedachte Namensänderung über das bürgerliche Recht aber nicht möglich sein, so kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Antragsformulare gibt es beim Standesamt. Eine so beantragte Vornamens- oder Familiennamensänderung ist aber nur in einzelnen Ausnahmefällen vorgesehen, denn es müssen „wichtige Gründe“ vorliegen, die die beantragte Namensänderung rechtfertigen.
Datenschutz:
Auch der Datenschutz wird bei der Stadtverwaltung hoch angesiedelt. Bürgerinnen und Bürger, die den Schutz ihrer persönlichen Daten beeinträchtigt sehen, können sich jederzeit an die Datenschutzstelle wenden.
Vorschlagswesen:
Das betriebliche Vorschlagswesen bei der Stadt Weingarten hat einen Namen und ein Maskottchen „Maxx Idee“.

Das Vorschlagswesen ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Verbesserungsvorschläge zu allen Bereichen des Arbeitsumfeldes einzureichen. Wird ein Vorschlag angenommen, wird er prämiert. Das Vorschlagswesen ist ein sehr wichtiges Instrument für eine effizienter zu gestaltende Verwaltung, auch um Einsparpotentiale feststellen zu können.
Jährlich anlässlich der Personalversammlung und des Jahresabschlusses der Stadtverwaltung wird der „Maxx des Jahres“ gekürt, das ist das Amt, aus dem am meisten Verbesserungsvorschläge angenommen wurden. Außerdem erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, der am meisten angenommene Verbesse-rungsvorschläge eingereicht hat, einen zusätzlichen Sachpreis.
Das „Maxx Büro“ befindet sich am Löwenplatz 5, Zimmer 1, Herr Unterricker.
