Winterdienst

Damit die Bürgerinnen und Bürger während des Winters gefahrlos gehen und fahren können, setzen sich vom Baubetriebshof ein Überwacher, fünf Großfahrzeuge, sechs Kleinfahrzeuge sowie sechs Handdienstgruppen für deren Sicherheit ein. Darüber hinaus sind zwei Fremdfirmen beauftragt. Ein Überwachungsdienst  kontrolliert die Straßen auf Schneefall und Eisglätte. Danach entscheidet er, ob ein Einsatz notwendig ist. Wird vom Überwachungsdienst ein Volleinsatz angesetzt, sind insgesamt 35 Personen im Einsatz. 

Wo wird geräumt und gestreut?

Der Baubetriebshof räumt und streut auf allen öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen, Verbindungswegen, Plätzen, Bushaltestellen und sonstigen städtischen Grundstücken.

Das Verkehrsnetz ist hierzu in 4 Einsatzstufen eingeteilt:
•          Einsatzstufe 1  Straßen, welche wichtig und gefährlich sind
•          Einsatzstufe 2  Straßen, welche gefährlich sind
•          Einsatzstufe 3  Straßen, welche wichtig sind
•          Einsatzstufe 4  Sonstige Straßen

Diese Einsatzstufen werden nacheinander abgefahren. Da aber bei anhaltenden Schneefällen bzw. Eisglätte die Einsatzstufe 1 ständig zu räumen und zu streuen ist, können die nachfolgenden Einsatzstufen nicht zeitgleich gereinigt werden.

Wo räumen die Bürgerinnen und Bürger?

Hierzu können Sie sich in der Räum- und Streupflichtsatzung (PDF,2,4 MB) für die Stadt Weingarten näher informieren.

Welches Streusalz wird verwendet?

Die Stadt Weingarten verwendet beim Streuen Feuchtsalz. Das Feuchtsalz fördert eine rasche Tauwirkung und ist Wehverlusten weniger ausgesetzt. Streusplitt verwenden wir auf nicht befestigten Straßen, Wegen und Flächen (Kiesflächen) und Anlagenwegen.

Als Bürgerin und Bürger streuen Sie am Besten mit Splitt. Diesen können Sie kostenlos im Baubetriebshof  oder in den orangefarbenen Splittkästen abholen. Der  Einsatz von Salz ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen Salz aber in Ausnahmefällen wie z.B. für Gefällstrecken, Treppen und Rampen zur Vermeidung von Glättegefahr verwenden. Bitte streuen Sie sowenig Salz wie tatsächlich notwendig ist. Auch sollte im Bereich von Bäumen und Pflanzen die Salzausbringung so gering wie möglich sein.

Wie können Sie den Baubetriebshof während des Winters unterstützen?

  • Bitte gewähren Sie unseren Räum- und Streufahrzeugen Vorfahrt und halten Sie die Fahrbahnmitte sowie die Kreuzungsbereiche frei.
  • Parken Sie Ihr Auto möglichst nah am Fahrbahnrand, damit unsere Räum- und Streufahrzeuge problemlos durchfahren können. Ein Schneepflug ist 3,20 m breit – vergleichbar mit 2 nebeneinander stehenden Pkw.
  • Räumen Sie den Schnee an den Gehwegrand und nicht auf die Straße, damit das Tauwasser problemlos ablaufen kann.
  • Wenn wir mit unseren großen Fahrzeugen und den angebrachten Pflügen die Straßen räumen, könnte wieder Schnee auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen – das lässt sich leider nicht immer vermeiden, so dass ein erneutes Reinigen Ihres Gehweges erforderlich ist. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.