Soziale Hilfen

Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) können Personen erhalten,
  • die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
  • Die Erwerbsfähigkeit muss vorübergehend für mindestens sechs Monate, aber nicht dauerhaft vermindert sein.
  • Eine Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden täglich muss gegeben sein.

Der Bezug bzw. Anspruch auf vorrangige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II – Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) schließt einen Bezug auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.

Weiterreichende Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie beim Jobcenter des Landratsamt Ravensburg.

Doris Konya
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-177

Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII können Personen erhalten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und keine ausreichende Rente erhalten bzw. auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Jutta Speidel-Müller, Buchstaben A bis J
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-440

Maria Demirbas, Buchstaben K bis Z
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-188

Hilfe zur Pflege und Unterhalt

Die Hilfe zur Pflege erfolgt nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII). Hilfe zur Pflege können Personen erhalten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags in erheblichem oder höherem Maße eingeschränkt sind.

Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen zur Deckung des Bedarfes nicht ausreichen. Gleichartige Leistungen (z. B. aus der gesetzlichen Pflegeversicherung) werden auf die Hilfe zur Pflege angerechnet.

Ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind unter Umständen folgende Leistungen möglich:
  • Häusliche Pflege
  • Hilfsmittel
  • Pflegegeld
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
Christiane Reichart
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-185

Renten

Die Rentenstelle hilft Ihnen bei
  • der Antragstellung Ihrer Alters- oder Hinterbliebenenrente,
  • der Antragstellung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung,
  • der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos,
  • der Beantragung Ihrer Kindererziehungszeiten,
  • der Durchführung Ihres Versorgungsausgleiches.

Sie nimmt Ihren Antrag für die gesetzliche Rente entgegen und leitet diesen an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Eugenia Mallon
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-181

Wohngeld

Wohngeld soll all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten eines angemessenen Wohnraums zu tragen.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare sowie Informationen zum Wohngeld erhalten Sie von der Wohngeldstelle bei der Abteilung Familie und Soziales. Die Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können an die Wohngeldstelle geschickt oder direkt bei der Wohngeldstelle abgegeben werden.

Wohngeld gibt es
  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt ab
  • von der Zahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Kein Anspruch auf Wohngeld hat, wer einen Antrag auf bestimmte Sozialleistungen stellt bzw. bereits Sozialleistungen erhält, in denen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden (z. B. Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII).

Sabine Besler
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-186

Wohnberechtigungsscheine

Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein ist § 15 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG). Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig und berechtigt dazu, eine geförderte Wohnung in Baden-Württemberg zu beziehen. Den Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bei Ihrer Wohnortgemeinde erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einkommensgrenze

Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet, können einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem Bruttojahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Es wird nach § 12 LWoFG ermittelt.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen Einkommensnachweise wie:
  • aktuelle Lohnabrechnungen
  • Rentenbescheid
  • Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld
  • Sozialhilfebescheid, etc.
Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-178

Einkaufskarten CariSina und CariSatt

Anspruch haben,
  • Bezieher von Asylbewerberleistungen
  • Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
  • Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII
  • Bezieher von Wohngeld 

Wer keine Sozialleistungen erhält, trotzdem aber geringes Einkommen hat: Es erfolgt eine genaue Berechnung anhand von Einkommensnachweisen.

Die Karten berechtigen zum Einkauf im FAIRKAUF-Center, Waldseerstraße 4, 88250 Weingarten.

Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-178

Ermäßigte Bäderkarten

Wer kann Bäderkarten erhalten?
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinderreiche Familien, die Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII oder Wohngeld beziehen
  • Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII oder Wohngeld
  • Rentner, die Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII oder Wohngeld beziehen
Was ist zu beachten?
  • Eine Geldwertkarte erhalten Sie nur einmal jährlich auf Antrag
  • Geldwertkarten werden nur an Bewohner aus Weingarten ausgegeben, die zu den o. a. Personenkreisen gehören
  • Geldwertkarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rückgabe oder Auszahlung des Bargeldes ist nicht möglich
  • Rentner, Elternteile von kinderreichen Familien, alleinerziehende Erwachsene, Sozialhilfeempfänger müssen den Erwachsenenpreis bezahlen.
Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-178

Befreiung oder Ermäßigung von Rundfunkbeiträgen

Genaue Informationen hierüber erhalten Sie bei uns oder online unter www.rundfunkbeitrag.de.

Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-178

Kontakt

Doris Konya
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-177

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