Aufgaben
Der Gesamtelternbeirat besteht aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller allgemeinbildenden städtischen Schulen. Er hat folgende Aufgaben:
- In Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren
- Zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beizutragen
- Anregungen und Wünsche einzelner Elternvertreter, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, zu unterstützen
- Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde zu richten
- Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Absatz 3 der Ferienordnung mitzuwirken