Kinderbetreuung

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise auf unserer Schwerpunktseite rund ums Thema Coronavirus unter www.weingarten-online.de/corona.

Selbstverständlich: Arbeiten mit Kind

Frauen und Männer sollen Beruf und Familie vereinbaren können – das ist ein wichtiges Anliegen der Stadt Weingarten. Mit vielen Partnerinnen und Partnern tut sie einiges dafür, damit Vereinbarkeit gelingt. Um dem stets steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, hat Weingarten eine Kindergartenkonzeption 2025 (942,8 KB) erstellt.

Wie kann ich mein Kind vormerken?

Ein Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres.

Hier finden Sie eine Auflistung aller Betreuungsmodelle, die derzeit in Weingarten angeboten werden: Betreuungsmodelle (541,5 KB)

Vormerkungen für Eltern-Kind-Gruppen (z. B. Krabbel- und Spielgruppen), für die Großtagespflegestelle Welfenburg und die Großtagespflegestelle groß & klein richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Träger.

Das Vormerkungsverfahren für alle anderen Kinderkrippen und Kindergärten läuft zentral über die Abteilung für Familie und Soziales der Stadt Weingarten. Seit Januar 2019 können Sie Ihr/e Kind/er nur noch online für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung vormerken lassen. Weitere Informationen zur zentralen Vormerkung finden Sie auf unserer Seite "Vormerkung".

Eltern von Kindern im Alter von 0-3 Jahren werden zu Beginn des Kalenderjahres angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob im Laufe des neuen Kindergartenjahres ein Betreuungsplatz benötigt wird.

Eltern von Neugeborenen oder neu zugezogene Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren werden regelmäßig während des Kalenderjahres angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob im Laufe eines Kindergartenjahres ein Betreuungsplatz benötigt wird.
 
Nach Eingang der Vormerkungen wird gemeinsam mit den Betreuungseinrichtungen besprochen, wann welche Kinder aufgenommen werden können. Entscheidend für die Aufnahme ist das Alter der Kinder und nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Geschwisterkinder werden vorrangig berücksichtigt (sofern uns bekannt ist, dass bereits ein Kind der Familie die Einrichtung besucht).

Aus der Vormerkung kann kein Anspruch auf einen bestimmten Platz in einem bestimmten Kindergarten abgeleitet werden. 

Verträge schließen Sie nach erfolgter Zusage mit dem Träger der zugesagten Betreuungseinrichtung. Auch den Aufnahmezeitpunkt/-termin besprechen Sie nach erfolgter Zusage direkt mit der Betreuungseinrichtung.

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