Die Friedhöfe in Weingarten
Orte der Erinnerung
Die Stadt Weingarten unterhält auf ihrem Stadtgebiet zwei Friedhöfe mit etwa 5400 Grabstätten auf einer Gesamtfläche von ca. 5,25 Hektar. Der Kreuzberg- und der Marienfriedhof werden nicht nur als Orte der Trauer verstanden, sondern auch als Stätte der Erinnerung, des Trostes, der Ruhe und der Begegnung. Sie sind zudem stetige Zeitzeugen der Gesellschafts-, Kultur- und Kunstgeschichte der Stadt Weingarten.
Der Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen verwaltet die beiden charakterlich sehr individuellen Anlagen.
Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind täglich geöffnet, je nach Jahreszeit jedoch zu unterschiedlichen Uhrzeiten:
1. April bis 30. Juni: 7 - 20 Uhr
1. Juli bis 31. August: 7 - 21 Uhr
1. September bis 31. Oktober: 7 - 20 Uhr
1. November bis 31. März: 7 - 18 Uhr
An den höchsten kirchlichen Feiertagen - an Allerheiligen, Allerseelen sowie an Weihnachten - sind die Friedhöfe bis 22 Uhr geöffnet. Der Kreuzbergfriedhof ist zusätzlich an Christi Himmelfahrt bis zum Ende der Lichterprozession gegen 22.30 Uhr geöffnet.
Bürgerportal FRIEDA
Suchen Sie ein bestimmtes Grab auf einem der beiden Weingartener Friedhöfe? Über das Portal FRIEDA können Sie die Grabnummer und die genaue Lage unkompliziert online recherchieren.
Bestattungsformen
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Bestattung: die traditionelle Erdbestattung (Begräbnis) und die Feuerbestattung, bei der die verstorbene Person in einem Sarg im Krematorium eingeäschert wird und die Aschereste in einer Urne beigesetzt werden. Die einzelnen Grabarten sind unter den jeweiligen Friedhöfen aufgelistet und in der Friedhofssatzung beschrieben.
Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung gibt unter anderem Auskunft über Bestattungsvorschriften, Gräbergestaltung, Ruhezeiten und Haftungsfragen. Hier können Sie die Friedhofsordnung (141,8 KB) (vom 21. November 2022) als pdf herunterladen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (263,4 KB) listet unter anderem die Kosten für Verwaltung, Bestattung und Grabnutzung auf.
Im Todesfall
Bei Fragen rund um die Bestattung berät Sie das Sachgebiet Friedhofs- und Bestattungswesen gerne. Mit der Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Informationen zur Sterbefallbeurkundung erhalten Sie beim Standesamt.