Sie sind in Weingarten angekommen und sind nun auf der Suche nach Wohnraum. Dann orientieren Sie sich bitte an den folgenden Schritten.
Schritt 1: Suche nach einer Unterkunft
Bitte wenden Sie sich an die städtische Flüchtlingssozialarbeiterin, Frau Lina Escoto Ruiz. Sie steht im Austausch mit potentiellen Vermietern und vermittelt passenden Wohnraum an ukrainische Geflüchtete.
Kontakt:Kommunale Flüchtlingssozialarbeit
Kirchstraße 1
88250 Weingarten
Frau Lina Escoto Ruiz: Telefon 0751/ 405-106
Email an l.escoto@weingarten-online.de
Schritt 2: Anmeldung im Einwohnermeldeamt
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Diese ist Voraussetzung für den Bezug für Leistungen und u.a. für die Aufnahme von Arbeit.
Schritt 3: Nach 90 Tagen - Registrierung bei der Ausländerbehörde
Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort 90 Tage aufhalten. Nach Ablauf der 90 Tage ist eine Registrierung bei der Aufenthaltsbehörde zwingend erforderlich.
Kontakt:Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Ausländeramt
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Frau Reea-Silvia Leca: Telefon 0751/ 405-169
Email an auslaenderwesen@weingarten-online.de
Hier erhalten Sie eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung", mit der Sie Leistungen beziehen können.
ACHTUNG: Sollten Sie direkt Arbeit aufnehmen wollen, müssen Sie bereits vor den 90 Tagen bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. Sie benötigen die sogenannte "Fiktionsbescheinigung", um eine Tätigkeit beginnen zu können.