Pläne & Konzepte

Wo kann ich mich bei laufenden Verfahren der Stadtplanung beteiligen (z.B. bei der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen) ?

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den Raumordnungszielen des Regionalplans. Er stellt die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar, ohne parzellenscharf zu sein. Aus dem Flächennutzugsplan kann kein Baurecht abgeleitet werden.

Planfolge

Der für Weingarten rechtswirksame Flächennutzungsplan ist der „Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental“, der die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt beplant.

Flächennutzungsplan (FNP) - Arbeitsplan, Ausschnitt Weingarten (Stand 10.04.2012) (6,381 MB)
Legende FNP - Arbeitsplan, Ausschnitt Weingarten (Stand 10.04.2012) (193,4 KB)

Fortschreibung Flächennutzungsplan
Die Verbandsversammlung hat die technische Verbandsverwaltung mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zeitgleich wird der Landschaftsplan neu aufgestellt.
Für die Planungen wurde im Januar 2020 die Arbeitsgemeinschaft Krisch Partner, Tübingen, (Flächennutzungsplan) und Hage + Hoppenstedt Parnter, Rottenburg, (Landschaftsplan) beauftragt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Gmeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS).
Fortschreibung Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und schafft verbindliches Baurecht. Er regelt in seinem Geltungsbereich im Wesentlichen die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und das Maß (Größe) der baulichen Nutzung sowie die Lage der Gebäude und deren Erschließung.

Planfolge

Das Bebauungsplanverfahren ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es sieht prinzipiell eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) vor. Zunächst werden die Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig beteiligt. Nach Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes besteht in einer öffentlichen Auslegung das zweite Mal die Möglichkeit, Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken) vorzubringen. Die Stellungnahmen werden vom Gemeinderat abgewogen. Bei einer erforderlichen Planänderung wird die Öffentlichkeit erneut angehört. Werden jedoch keine Änderungen mehr vorgenommen, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Ablaufschema des Bebauungsplanverfahrens und Bürgerbeteiligung

Hinweis: Für Plangebiete, bei denen bereits Baurecht besteht, kann im Einzelfall ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren angewandt werden, bei denen auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Beteiligung Stadtplanung

Veröffentlichung rechtskräftiger verbindlicher Bauleitpläne (insbesondere Bebauungspläne)

Gemäß der INSPIRE-Richtlinie der EU, Anhang III, ist die Bauleitplanung als Teil der Bodennutzung berichtspflichtig. Vor diesem Hintergrund sind alle Bebauungspläne der Stadt Weingarten aufbereitet und zur öffentlichen Einsichtnahme auf folgender Plattform eingestellt worden:
Geodienste Bebauungspläne

Kurzbeschreibung zur Einsichtnahme:

  • Im Übersichtsplan sind alle Geltungsbereiche der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitpläne (z.B. Bebauungsplan) dargestellt.
  • Wenn für das Grundstück ein verbindlicher Bauleitplan vorliegt (z.B. Bebauungsplan), erscheint beim Klicken mit dem Mauszeiger (Hand) in den Geltungsbereich, in dem das Grundstück liegt, ein Dialogfenster mit Sachdaten zum Plan.
  • Wenn kein Dialogfenster erscheint, liegt für das Grundstück kein verbindlicher Bauleitplan vor. Das Baurecht regelt sich in diesem Fall nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
  • Im Dialogfenster mit Sachdaten erscheint der Name des Bebauungsplanes.
  • Der Lageplan kann über die Layerebenen einblendet werden (graues Ebenen-Symbol rechts oben im Bildschirm), indem man bei „bp_planRaster“ einen Haken setzt, um die Ebene zu aktivieren, und dann den Filter anwählt (Trichter-Symbol rechts) und bei dem entsprechenden Bebauungsplan die Lageplandarstellung aktiviert, indem man vor dem Namen einen Haken setzt.
  • Die textlichen Dokumente und der Lageplan im PDF-Format können im Dialogfeld mit Sachdaten über das Feld „Details anzeigen“ eingesehen werden. Hier kann anhand der Links auf die Dokumente des Plans zugegriffen werden.
  • Eine Haftung für Verlinkung auf Seiten von Dritten wird nicht übernommen.


Die vom Gemeinderat als Satzung beschlossenen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften treten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" in Kraft. Die vollständige Satzung kann in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzend zu der Übersichtsdarstellung im Viewer der Geodienste sind im Folgenden die Dokumente der jüngst veröffentlichen Bebauungspläne aufgelistet.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften 
"Hochschule - Malerstraße, Änderung", rechtskräftig seit 29.04.2022

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Martinshöfe", rechtskräftig seit 11.06.2021

TypNameDatumGröße
pdf 01 Amtliche Bekanntmachung_WIB_BP 163 Martinshöfe_2021 06 11.pdf (214,4 KB) 10.06.2021 214,4 KB
pdf 02 BP 163 Martinshöfe_LP_RK_2021 06 11.pdf (7,697 MB) 08.06.2021 7,697 MB
pdf 03 BP 163 Martinshöfe_TXT_RK_2021 06 11.pdf (741,8 KB) 02.07.2021 741,8 KB
pdf 04 BP 163 Martinshöfe_BGR_RK_2021 06 11.pdf (1,198 MB) 08.06.2021 1,198 MB
pdf 05 BP 163_Schallschutzgutachten_ITA_2020 11 02.pdf (912,6 KB) 10.12.2020 912,6 KB
pdf 06 BP 163_Schallschutzgutachten_ITA_Anlagen_2020 11 02.pdf (13,576 MB) 10.12.2020 13,576 MB
pdf 07 BP 163_Umweltverträglichkeitsprüfung_Vorprüfung_2019 07 11.pdf (939,7 KB) 10.12.2020 939,7 KB
pdf 08 BP 163_Grünordnungsplan Martinshöfe_2020 11 02.pdf (198,8 KB) 10.12.2020 198,8 KB
pdf 09 BP 163_Umweltbeitrag Martinshöfe_2020 11 02.pdf (1,37 MB) 10.12.2020 1,37 MB
pdf 10 BP 163_Artenschutzrechtliche Vorprüfung_2018 06 27.pdf (555,7 KB) 10.12.2020 555,7 KB
pdf 11 BP 163_Orientierende Kampfmittelvorerkundung_2018 09 25_lizenzfrei.pdf (499,1 KB) 06.05.2022 499,1 KB
pdf 12 BP 163_Geotechnischer Untersuchungsbericht_2019 02 01.PDF (15,564 MB) 10.12.2020 15,564 MB
pdf 13 BP 163_Bodenkonzept Martinshöfe_2020 11 02.pdf (1,84 MB) 10.12.2020 1,84 MB
pdf 14 BP 163_Technische Beschreibung Infrastrukturplanung_2020 11 02.pdf (2,032 MB) 10.12.2020 2,032 MB
pdf 15 BP 163_Verkehrsuntersuchung_Martinshöfe_2020 11 02.pdf (19,526 MB) 10.12.2020 19,526 MB
pdf 16 BP 163_Mobilitätskonzept Martinshöfe_2020 11 02.pdf (744,6 KB) 10.12.2020 744,6 KB
pdf 17 BP 163_Einzelhandelsgutachten Martinshöfe_2020 11 02.pdf (2,159 MB) 10.12.2020 2,159 MB
pdf 18 BP 163_Neuer Eigentümer WiB_28.Jan.2022 (427,5 KB) 07.02.2022 427,5 KB

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Laurastraße - Sontheimerweg, Teil I", rechtskräftig seit 18.09.2020

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Welte-Nord, Änderung Bereich Weltehof", rechtskräftig seit 28.02.2020

TypNameDatumGröße
pdf 01 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_Fertigung_RK_2020 02 28.pdf (14,386 MB) 02.03.2020 14,386 MB
pdf 02 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_LP_RK_2020 02 28_A2.pdf (828,5 KB) 27.02.2020 828,5 KB
pdf 03 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_ZEK_RK_2020 02 28.pdf (699,1 KB) 27.02.2020 699,1 KB
pdf 04 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_TXT_RK_2020 02 28.pdf (140 KB) 02.03.2020 140 KB
pdf 05 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_BGR_RK_2020 02 28.pdf (866,9 KB) 27.02.2020 866,9 KB
pdf 06 BP 116.III_Schalltechnische Untersuchung_2019 11 15_Unterschrift.pdf (2,098 MB) 19.02.2020 2,098 MB
pdf 07 BP 116.III_Umweltb. 01_2019 12 02_Unterschrift.pdf (10,676 MB) 19.02.2020 10,676 MB
pdf 08 BP 116.III_Umweltb. 02_Bestandsplan_2019 09 26_A3.pdf (4,538 MB) 19.02.2020 4,538 MB
pdf 09 BP 116.III_Umweltb. 03_Grünkonzept Artenschutz_2019 09.pdf (3,304 MB) 19.02.2020 3,304 MB
pdf 10 BP 116.III_Umweltb. 04_Maßnahmenplan_2019 12 02_A3.pdf (4,729 MB) 19.02.2020 4,729 MB
pdf 11 BP 116.III_Umweltb. 05_Artenschutzbeurteilung_2017 11_Unters.pdf (4,018 MB) 19.02.2020 4,018 MB
pdf 12 BP 116.III_Umweltb. 06_Artens. Vögel_Nachtrag_2019 09_Unters.pdf (4,717 MB) 19.02.2020 4,717 MB
pdf 13 BP 116.III_Umweltb. 07_Artenschutz Fledermäuse_2019 08_Unters.pdf (1,875 MB) 19.02.2020 1,875 MB
pdf 14 BP 116.III_Umweltb. 08_Artens. Rauchschwalbe_2019 12 02_Unters.pdf (773,8 KB) 19.02.2020 773,8 KB
pdf 15 BP 116.III_Umweltb. 09_FFH Vorprüfung_2020 02 07.pdf (708,1 KB) 19.02.2020 708,1 KB
pdf 16 BP 116.III Gewerbegebiet Welte Nord, Änderung Bereich Weltehof_ZFEK_RK_2020 02 28.pdf (55,3 KB) 01.04.2020 55,3 KB

Vorhaben- und Erschließungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Karlstraße - Scherzachstraße", rechtskräftig seit 26.07.2019

Vorhaben- und Erschließungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Am Bläsiberg, Änderung Nord", rechtskräftig seit 14.12.2018

TypNameDatumGröße
pdf 01 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_FTG_RK_2018 12 14 (1,505 MB) 19.12.2018 1,505 MB
pdf 02 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_TXT_RK_2018 12 14 (371,5 KB) 19.12.2018 371,5 KB
pdf 03 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_BGR_RK_2018 12 14 (493,8 KB) 19.12.2018 493,8 KB
pdf 04 BP 059.I_Artenschutzrechtliche Prüfung_2018 07 02 (772,4 KB) 19.12.2018 772,4 KB
pdf 05 BP 059.I_VEP_A0_2018 07 02 (5,444 MB) 19.12.2018 5,444 MB

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Kreuzberg - Hallersberg, Teil 1, Erweiterung", rechtskräftig seit 27.07.2018

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Stadtesch-Süd II, 2. Änderung", rechtskräftig seit 08.12.2017

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Winzerweg", rechtskräftig seit 27.10.2017

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Hochwang, 2. Änderung", rechtskräftig seit 29.04.2016

TypNameDatumGröße
pdf 01 Fertigung (13,272 MB) 28.04.2016 13,272 MB
pdf 02 Lageplan (962,4 KB) 28.04.2016 962,4 KB
pdf 03 Zeichenerklärung (455,7 KB) 28.04.2016 455,7 KB
pdf 04 Textteil (254,5 KB) 28.04.2016 254,5 KB
pdf 05 Begründung (232,6 KB) 28.04.2016 232,6 KB
pdf 06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,02 MB) 28.04.2016 1,02 MB

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil II, Änderung Nord", rechtskräftig seit 02.12.2016

TypNameDatumGröße
pdf 01 Fertigung (11,3 MB) 30.11.2016 11,3 MB
pdf 02 Lageplan (507,5 KB) 30.11.2016 507,5 KB
pdf 03 Zeichenerklärung (471,5 KB) 30.11.2016 471,5 KB
pdf 04 Textteil (276,3 KB) 30.11.2016 276,3 KB
pdf 05 Begründung (376,4 KB) 30.11.2016 376,4 KB
pdf 06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,176 MB) 30.11.2016 1,176 MB

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung", rechtskräftig seit 02.12.2016

TypNameDatumGröße
pdf 01 Fertigung (10,933 MB) 30.11.2016 10,933 MB
pdf 02 Lageplan (736,7 KB) 30.11.2016 736,7 KB
pdf 03 Zeichenerklärung (531 KB) 30.11.2016 531 KB
pdf 04 Textteil (269 KB) 30.11.2016 269 KB
pdf 05 Begründung (381 KB) 30.11.2016 381 KB
pdf 06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,176 MB) 30.11.2016 1,176 MB

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Meisterhofstraße, 3. Änderung", rechtskräftig seit 18.12.2015

TypNameDatumGröße
pdf 01 Fertigung (16,44 MB) 18.12.2015 16,44 MB
pdf 02 Lageplan (1,527 MB) 18.12.2015 1,527 MB
pdf 03 Zeichenerklärung (539,5 KB) 17.12.2015 539,5 KB
pdf 04 Textteil (265,7 KB) 17.12.2015 265,7 KB
pdf 05 Begründung (239,7 KB) 17.12.2015 239,7 KB
pdf 06 Artenschutzrechtliche Beurteilung (2,955 MB) 17.12.2015 2,955 MB
pdf 07 Artenschutzrechtliche Beurteilung Eidechsen (1004 KB) 17.12.2015 1004 KB

Wohnraumentwicklungskonzept

Das Wohnraumentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30.01.2017 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Wesentliche Inhalte sind:

Bauflächenentwicklung – "Strategische Innenentwicklung und sanfte Außenentwicklung"
Das Wohnraumentwicklungskonzept ist aus dem Bürgerdialog STEP 2020 hervorgegangen, in dem 2011-2013 ein Leitbild für die Zukunft Weingartens entwickelt wurde. Ein dort definiertes Oberziel "Strategische Innenentwicklung und sanfte Außenentwicklung" wurde im Wohnraum-entwicklungskonzept weiterbearbeitet. Nach wie vor gilt der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses wird aber in dem Gutachten aufgezeigt, dass eine ergänzende Außenentwicklung notwendig sein wird. Das Wohnraumentwicklungskonzept stellt hierzu Prüfflächen dar.

Potential Innenentwicklung – "Qualitative Nachverdichtung und quantitative Nachverdichtung"
Der Übersichtsplan "Potentiale Innenentwicklung Wohnen" gibt Hinweise auf Schwerpunkte und mögliche Typologien der Innenentwicklung. Es wird unterschieden zwischen "qualitative Nachverdichtung" und "quantitative Nachverdichtung". Während die quantitative Nachverdichtung z.B. durch Hinterliegerbebauung neue Wohneinheiten schafft und dadurch direkt den Bedarf an neuem Wohnbauland reduziert, zeigt die qualitative Nachverdichtung z.B. mit dem zeitgemäßen Ausbau von Einfamilien-häusern eher indirekt über Unterstützung des Generationenwechsels Wirkung. Die Darstellung auf dem Übersichtsplan ist jedoch weder exklusiv (d.h. auch Projekte außerhalb der dargestellten Bereiche können genehmigt werden), noch lässt sich daraus per se eine Genehmigungsfähigkeit ableiten.

Qualifizierte Quartiersentwicklung – "Qualitäten stärken und Wachstum ermöglichen"
Aus den Untersuchungen vor Ort und den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind Ideen, Strategien und Vorgaben für eine mögiche Quartiersentwicklung hervorgegangen. Diese Ergebnisse können als Leitfaden für Bestandserweiterungen oder Projekte für Neues Wohnen dienen. Gleichwohl ist zu beachten, dass jedes Bauvorhaben einzigartig ist und daher die Verträglichkeit im Einzelfall zu bewerten sein wird. Nachverdichtung auf Kosten von Wohnqualität gilt es zu vermeiden. Vielmehr sind bauliche Entwicklungen im Quartier zu nutzen, um Defiziten zu begegnen. Gelungene Planungen schaffen neuen Wohnraum oder erleichtern den Generationswechsel in Einfamilienhäusern bspw. durch die Bereitstellung von altersgerechten Wohnungen im Quartier. Gleichzeitig fördern sie aber auch die Identität des Quartiers, werten Aufenthaltsbereiche auf oder stärken die Quartierszentren mit Nahversorgungsfunktion. Qualifizierte Quartiersentwicklung heißt "Qualitäten stärken und Wachstum ermöglichen".

Stadt der kurzen Wege – "Quartiers-Inseln aufbrechen und vernetzen zur Weingarten-Blüte"
In der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass das Stadtgebiet sich in einzelne "Quartiers-Inseln" aufteilt, die durch Barrieren wie z.B. breite Straßen, große Gewerbegrundstücke oder die eingezäunte Kleingartenanlage voneinander getrennt sind. Die Quartiere sind isoliert und schwimmen wie Inseln im Stadtraum. In dem formulierten Zielbild "Weingarten-blüht-auf" werden Verbindungsachsen definiert, die es gilt auszubauen und mit Grün- und Infrastruktur-achsen zu kombinieren. Die Vision geht von einem erweiterten starken Stadtzentrum aus, das über die (dann zurückgebaute) Barriere der alten B 30 reicht und Verbindungen zwischen den Quartieren untereinander und zur Landschaft aufbaut. Das Wegenetz ist ausgebaut, Fußgänger- und Radfahrerverbindungen sind privilegiert und Barrieren sind durchbrochen im Sinne einer "Stadt der kurzen Wege".

TypNameDatumGröße
pdf 01 Wohnraumentwicklungskonzept_Endbericht_2016 12 21_web (17,008 MB)
Wohnraumentwicklungskonzept Weingarten
01.06.2017 17,008 MB
pdf 02 Wohnraumentwicklungskonzept_Endbericht_2016 12 21_Kurzfassung (6,095 MB) 01.06.2017 6,095 MB
pdf 03 Ausgangslage Gesamtstadt_01 Identität der Orte (3,351 MB) 01.06.2017 3,351 MB
pdf 04 Ausgangslage Gesamtstadt_02 Wohnquartiere (4,196 MB) 01.06.2017 4,196 MB
pdf 05 Ausgangslage Gesamtstadt_03 Infrastruktur (4,142 MB) 01.06.2017 4,142 MB
pdf 06 Ausgangslage Gesamtstadt_04 Erreichbarkeit (5,851 MB) 01.06.2017 5,851 MB
pdf 07 Restriktionen_Wohnbauflächenentwicklung (1,081 MB) 01.06.2017 1,081 MB
pdf 08 Potenziale in den Quartieren_Innentwicklung Wohnen (4,128 MB) 01.06.2017 4,128 MB
pdf 09 Quartierssteckbriefe_01 Äußere Halde (3,566 MB) 01.06.2017 3,566 MB
pdf 10 Quartierssteckbriefe_02 Campus (3,031 MB) 01.06.2017 3,031 MB
pdf 11 Quartierssteckbriefe_03 Dörfle (2,924 MB) 01.06.2017 2,924 MB
pdf 12 Quartierssteckbriefe_04 Obere Halde Bockstall (3,298 MB) 01.06.2017 3,298 MB
pdf 13 Quartierssteckbriefe_05 Mühlbachviertel Lauratal (2,536 MB) 01.06.2017 2,536 MB
pdf 14 Quartierssteckbriefe_06 Stadtzentrum (3,488 MB) 01.06.2017 3,488 MB
pdf 15 Quartierssteckbriefe_07 Promenade (3,24 MB) 01.06.2017 3,24 MB
pdf 16 Quartierssteckbriefe_08 Untere Breite_Lerchenfeld (3,898 MB) 01.06.2017 3,898 MB
pdf 17 Quartierssteckbriefe_09 Stadtesch (3,272 MB) 01.06.2017 3,272 MB
pdf 18 Quartierssteckbriefe_10 Talsiedlung Süd (2,928 MB) 01.06.2017 2,928 MB
pdf 19 Quartierssteckbriefe_11 Blumenau (3,263 MB) 01.06.2017 3,263 MB
pdf 20 Quartierssteckbriefe_12 Burach_Vorderer Ochsen (3,4 MB) 01.06.2017 3,4 MB

Gewerbeflächenentwicklungskonzept

Das Gewerbeentwicklungskonzept ist eine quantitative und qualitative Aussage für die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Weingarten. Hierzui wurde untersucht, in welchem Maße und durch welche Nachfragergruppen Flächenbedarfe zu verzeichnen sind, in welchem Maße diese Bedarfe durch das derzeitige Flächenangebot abgedeckt werden können und in welchem Maße ein Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Flächen besteht. Des Weiteren wird dargestellt, welche qualitativen Nutzungsperspektiven bestehende Gewerbestandorte besitzen und welche unterschiedlichen Nutzungsperspektiven Standorte mit Flächenpotenzialen besitzen können.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird in einem zweiten Schritt die Verortung von zukünftigen Gewerbeflächenentwicklungen stattfinden.

Das Gewerbeentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 26.09.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept (1,001 MB)

Vergnügungsstättenkonzeption

Die Vergnügungsstättenkonzeption regelt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen.

Die Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Weingarten wurde am 26.09.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Vergnügungsstättenkonzeption (2,292 MB)

Einzelhandelskonzept

Bereits im Jahr 1987 hat man begonnen, zum Schutz der Innenstadt die Ansiedelung von Einzelhandel zu steuern. Im Jahr 2016 wurde das Einzelhandelsgutachten für Weingarten erneut fortgeschrieben. Es regelt die Zulässigkeit der Ansiedlung von Einzelhandel nach Standort, Größe und Sortimenten.

Wichtige Bestandteile des Gutachtens sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches sowie die "Sortimentsliste Weingarten" (s. Gutachten S. 73). Als zentraler Versorgungsbereich wurde der Umgriff gemäß Entwicklungsszenario 2 (s. Gutachten S. 81-85) beschlossen. Der südliche Bereich des Schuler-Geländes ist hierbei kein zentraler Versorgungsbereich, sondern eine Fläche für den Einzelhandel, die nach den Vorgaben des Konzepts zu entwickeln ist. Ebenfalls zentrealer Versorgungbereich ist das Nahversorgungszentrum Untere Breite (s. Gutachten S. 89 und Karte 5 S. 39).

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30.05.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Einzelhandelskonzept (6,433 MB)

Grünraumkonzept

Dem Erhalt von Grünzonen kommt bei der Siedlungsentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Das Grünraumkonzept liefert eine Grundlage zur Bewertung von Flächen und stellt einen Leitfaden bei einer Inanspruchnahme von Grünflächen dar. Zu den wesentlichen Elementen des Konzepts zählen Grünraum-Vernetzung, Frischluftversorgung sowie Schutz und Entwicklung der Grünbestände.

Das Grünraumkonzept wurde am 02.03.2015 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Grünraumkonzept

Textteil (6,143 MB) | Bewertungsbögen (9,933 MB) | Karten und Pläne (25,51 MB)

Martinshöfe (ehem. Schuler-Areal Süd)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (ISEK 2040)

Lärmaktionsplan

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Die Städte Ravensburg und Weingarten haben zusammen mit Akteuren der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Sozialverbänden ein "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" geschlossen. Mit der Vereinbarung wollen die Bündnispartner dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch weiterhin für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht. So wird z.B. bei Wohnbauprojekten mit einer Anzahl von mehr als zehn Wohnungen, für die notwendiges Baurecht geschaffen werden muss, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass auch für einkommensschwache Haushalte Wohnflächen für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten sind. Andere Themen sind bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohnungen die soziale Begleitung und Unterstützung z.B. durch ein Quartiersmanagement oder die Qualitätssicherung z.B. durch konkurrierende Planungsverfahren.

Das Bündnis trat mit der Unterzeichnung am 13. Dezember 2016 in Kraft.

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum (2,658 MB)
Anwendungsvorschriften BfbW (Stand 09.01.2020) (848,3 KB)

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