Wo kann ich mich bei laufenden Verfahren der Stadtplanung beteiligen (z.B. bei der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen) ?
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den Raumordnungszielen des Regionalplans. Er stellt die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar, ohne parzellenscharf zu sein. Aus dem Flächennutzugsplan kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Der für Weingarten rechtswirksame Flächennutzungsplan ist der „Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental“, der die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt beplant.
Flächennutzungsplan (FNP) - Arbeitsplan, Ausschnitt Weingarten (Stand 10.04.2012) (6,381 MB)
Legende FNP - Arbeitsplan, Ausschnitt Weingarten (Stand 10.04.2012) (193,4 KB)
Fortschreibung Flächennutzungsplan
Die Verbandsversammlung hat die technische Verbandsverwaltung mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zeitgleich wird der Landschaftsplan neu aufgestellt.
Für die Planungen wurde im Januar 2020 die Arbeitsgemeinschaft Krisch Partner, Tübingen, (Flächennutzungsplan) und Hage + Hoppenstedt Parnter, Rottenburg, (Landschaftsplan) beauftragt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Gmeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS).
Fortschreibung Flächennutzungsplan
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und schafft verbindliches Baurecht. Er regelt in seinem Geltungsbereich im Wesentlichen die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und das Maß (Größe) der baulichen Nutzung sowie die Lage der Gebäude und deren Erschließung.
Planfolge
Das Bebauungsplanverfahren ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es sieht prinzipiell eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) vor. Zunächst werden die Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig beteiligt. Nach Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes besteht in einer öffentlichen Auslegung das zweite Mal die Möglichkeit, Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken) vorzubringen. Die Stellungnahmen werden vom Gemeinderat abgewogen. Bei einer erforderlichen Planänderung wird die Öffentlichkeit erneut angehört. Werden jedoch keine Änderungen mehr vorgenommen, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Ablaufschema des Bebauungsplanverfahrens und Bürgerbeteiligung
Hinweis: Für Plangebiete, bei denen bereits Baurecht besteht, kann im Einzelfall ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren angewandt werden, bei denen auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Beteiligung Stadtplanung
Veröffentlichung rechtskräftiger verbindlicher Bauleitpläne (insbesondere Bebauungspläne)
Gemäß der INSPIRE-Richtlinie der EU, Anhang III, ist die Bauleitplanung als Teil der Bodennutzung berichtspflichtig. Vor diesem Hintergrund sind alle Bebauungspläne der Stadt Weingarten aufbereitet und zur öffentlichen Einsichtnahme auf folgender Plattform eingestellt worden:
Geodienste Bebauungspläne
Kurzbeschreibung zur Einsichtnahme:
- Im Übersichtsplan sind alle Geltungsbereiche der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitpläne (z.B. Bebauungsplan) dargestellt.
- Wenn für das Grundstück ein verbindlicher Bauleitplan vorliegt (z.B. Bebauungsplan), erscheint beim Klicken mit dem Mauszeiger (Hand) in den Geltungsbereich, in dem das Grundstück liegt, ein Dialogfenster mit Sachdaten zum Plan.
- Wenn kein Dialogfenster erscheint, liegt für das Grundstück kein verbindlicher Bauleitplan vor. Das Baurecht regelt sich in diesem Fall nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
- Im Dialogfenster mit Sachdaten erscheint der Name des Bebauungsplanes.
- Der Lageplan kann über die Layerebenen einblendet werden (graues Ebenen-Symbol rechts oben im Bildschirm), indem man bei „bp_planRaster“ einen Haken setzt, um die Ebene zu aktivieren, und dann den Filter anwählt (Trichter-Symbol rechts) und bei dem entsprechenden Bebauungsplan die Lageplandarstellung aktiviert, indem man vor dem Namen einen Haken setzt.
- Die textlichen Dokumente und der Lageplan im PDF-Format können im Dialogfeld mit Sachdaten über das Feld „Details anzeigen“ eingesehen werden. Hier kann anhand der Links auf die Dokumente des Plans zugegriffen werden.
- Eine Haftung für Verlinkung auf Seiten von Dritten wird nicht übernommen.
Die vom Gemeinderat als Satzung beschlossenen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften treten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" in Kraft. Die vollständige Satzung kann in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ergänzend zu der Übersichtsdarstellung im Viewer der Geodienste sind im Folgenden die Dokumente der jüngst veröffentlichen Bebauungspläne aufgelistet.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Hochschule - Malerstraße, Änderung", rechtskräftig seit 29.04.2022
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 Amtliche Bekanntmachung_WIB_ BP 152.I Hochschule Malerstraße, Änderung 2022 04 29 (381,3 KB) | 05.05.2022 | 381,3 KB |
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02 BP 152.I Hochschule Malerstraße Änderung_FTG_RK_2022 04 29 (14,101 MB) | 05.05.2022 | 14,101 MB |
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03 BP 152.I Hochschule Malerstraße, Änderung_ZEK_RK_2022 04 29 (119,2 KB) | 05.05.2022 | 119,2 KB |
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04 BP 152.I Hochschule Malerstraße, Änderung_TXT_RK_2022 04 29 (142,1 KB) | 05.05.2022 | 142,1 KB |
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05 BP 152.I Hochschule Malerstraße, Änderung_BGR_RK_2022 04 09 (629,5 KB) | 05.05.2022 | 629,5 KB |
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06 BP 152 Hochschule Malerstraße_Begründung_RK_2011 01 28 (242,1 KB) | 05.05.2022 | 242,1 KB |
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07 BP 152 Hochschule Malerstraße_BGR_Anlage_Ökologischer Erläuterungsbericht_2010 09 09 (4,9 MB) | 11.05.2022 | 4,9 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Martinshöfe", rechtskräftig seit 11.06.2021
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Laurastraße - Sontheimerweg, Teil I", rechtskräftig seit 18.09.2020
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 BP 135.I Laurastraße Sontheimerweg, Teil I_FTG_RK_2020 09 18 (8,356 MB) | 24.09.2020 | 8,356 MB |
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02 BP 135.I Laurastraße Sontheimerweg, Teil I_ZEK_RK_2020 09 18.pdf (593,8 KB) | 24.09.2020 | 593,8 KB |
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03 BP 135.I Laurastraße Sontheimerweg, Teil I_TXT_RK_2020 09 18.pdf (84,2 KB) | 24.09.2020 | 84,2 KB |
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04 BP 135.I Laurastraße Sontheimerweg, Teil I_BGR_RK_2020 09 18.pdf (169,5 KB) | 24.09.2020 | 169,5 KB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Welte-Nord, Änderung Bereich Weltehof", rechtskräftig seit 28.02.2020
Vorhaben- und Erschließungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Karlstraße - Scherzachstraße", rechtskräftig seit 26.07.2019
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_Fertigung_RK_2019 07 26.pdf (2,42 MB) | 23.07.2019 | 2,42 MB |
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02 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_TXT_RK_2019 07 26.pdf (346,6 KB) | 23.07.2019 | 346,6 KB |
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03 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_ZEK_RK_2019 07 26.PDF (2,19 MB) | 23.07.2019 | 2,19 MB |
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04 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_BGR_RK_2019 07 26.pdf (631,9 KB) | 23.07.2019 | 631,9 KB |
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05 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_Fachbeitrag Artenschutz_2018 12_online.pdf (6,053 MB) | 23.07.2019 | 6,053 MB |
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06 BP 161 Karlstraße Scherzachstraße_VEP_2019 03 04 (4,07 MB) | 23.07.2019 | 4,07 MB |
Vorhaben- und Erschließungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Am Bläsiberg, Änderung Nord", rechtskräftig seit 14.12.2018
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_FTG_RK_2018 12 14 (1,505 MB) | 19.12.2018 | 1,505 MB |
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02 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_TXT_RK_2018 12 14 (371,5 KB) | 19.12.2018 | 371,5 KB |
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03 BP 059.I Am Bläsiberg, Änderung Nord_BGR_RK_2018 12 14 (493,8 KB) | 19.12.2018 | 493,8 KB |
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04 BP 059.I_Artenschutzrechtliche Prüfung_2018 07 02 (772,4 KB) | 19.12.2018 | 772,4 KB |
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05 BP 059.I_VEP_A0_2018 07 02 (5,444 MB) | 19.12.2018 | 5,444 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Kreuzberg - Hallersberg, Teil 1, Erweiterung", rechtskräftig seit 27.07.2018
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Stadtesch-Süd II, 2. Änderung", rechtskräftig seit 08.12.2017
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 BP 054.III Stadtesch Süd II, 2. Änderung_Lageplan_Rechtskraft_Fertigung (9,543 MB) | 11.12.2017 | 9,543 MB |
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02 BP 054.III Stadtesch Süd II, 2. Änderung_Lageplan_Rechtskraft_DIN A4 (281,3 KB) | 11.12.2017 | 281,3 KB |
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03 BP 054.III Stadtesch Süd II, 2. Änderung_Zeichenerklärung_Rechtskraft (477,8 KB) | 11.12.2017 | 477,8 KB |
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04 BP 054.III Stadtesch Süd II, 2. Änderung_Textteil_Rechtskraft (253,7 KB) | 11.12.2017 | 253,7 KB |
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05 BP 054.III Stadtesch Süd II, 2. Änderung_Begründung_Rechtskraft (386,7 KB) | 11.12.2017 | 386,7 KB |
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06 BP 054.III_Ökologischer Erläuterungsbericht_2017 08 31 (9,981 MB)
þÿ
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11.12.2017 | 9,981 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Winzerweg", rechtskräftig seit 27.10.2017
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 BP 159 Winzerweg_Lageplan_Rechtskraft_Fertigung (12,684 MB) | 27.10.2017 | 12,684 MB |
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02 BP 159 Winzerweg_Lageplan_Rechtskraft_Lageplan DIN A2_M500 (966,8 KB) | 27.10.2017 | 966,8 KB |
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03 BP 159 Winzerweg_Lageplan_Rechtskraft_Lageplan_DIN A4_M1000 (693 KB) | 27.10.2017 | 693 KB |
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04 BP 159 Winzerweg_Zeichenerklärung_Rechtskraft (461 KB) | 27.10.2017 | 461 KB |
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05 BP 159 Winzerweg_Textteil_Rechtskraft (265,2 KB) | 27.10.2017 | 265,2 KB |
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06 BP 159 Winzerweg_Begründung_Rechtskraft (367,5 KB) | 27.10.2017 | 367,5 KB |
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07 BP 159_01_ökologischer Erläuterungsbericht_2016 07 04 (1,534 MB) | 27.10.2017 | 1,534 MB |
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08 BP 159_02_Löderbusch_Artenschutzrechtliche Einschätzung_2016 06 30 (13,849 MB) | 27.10.2017 | 13,849 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Hochwang, 2. Änderung", rechtskräftig seit 29.04.2016
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 Fertigung (13,272 MB) | 28.04.2016 | 13,272 MB |
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02 Lageplan (962,4 KB) | 28.04.2016 | 962,4 KB |
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03 Zeichenerklärung (455,7 KB) | 28.04.2016 | 455,7 KB |
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04 Textteil (254,5 KB) | 28.04.2016 | 254,5 KB |
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05 Begründung (232,6 KB) | 28.04.2016 | 232,6 KB |
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06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,02 MB) | 28.04.2016 | 1,02 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil II, Änderung Nord", rechtskräftig seit 02.12.2016
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 Fertigung (11,3 MB) | 30.11.2016 | 11,3 MB |
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02 Lageplan (507,5 KB) | 30.11.2016 | 507,5 KB |
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03 Zeichenerklärung (471,5 KB) | 30.11.2016 | 471,5 KB |
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04 Textteil (276,3 KB) | 30.11.2016 | 276,3 KB |
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05 Begründung (376,4 KB) | 30.11.2016 | 376,4 KB |
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06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,176 MB) | 30.11.2016 | 1,176 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung", rechtskräftig seit 02.12.2016
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 Fertigung (10,933 MB) | 30.11.2016 | 10,933 MB |
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02 Lageplan (736,7 KB) | 30.11.2016 | 736,7 KB |
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03 Zeichenerklärung (531 KB) | 30.11.2016 | 531 KB |
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04 Textteil (269 KB) | 30.11.2016 | 269 KB |
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05 Begründung (381 KB) | 30.11.2016 | 381 KB |
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06 Ökologischer Erläuterungsbericht (1,176 MB) | 30.11.2016 | 1,176 MB |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Meisterhofstraße, 3. Änderung", rechtskräftig seit 18.12.2015
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
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01 Fertigung (16,44 MB) | 18.12.2015 | 16,44 MB |
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02 Lageplan (1,527 MB) | 18.12.2015 | 1,527 MB |
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03 Zeichenerklärung (539,5 KB) | 17.12.2015 | 539,5 KB |
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04 Textteil (265,7 KB) | 17.12.2015 | 265,7 KB |
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05 Begründung (239,7 KB) | 17.12.2015 | 239,7 KB |
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06 Artenschutzrechtliche Beurteilung (2,955 MB) | 17.12.2015 | 2,955 MB |
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07 Artenschutzrechtliche Beurteilung Eidechsen (1004 KB) | 17.12.2015 | 1004 KB |
Wohnraumentwicklungskonzept
Das Wohnraumentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30.01.2017 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Wesentliche Inhalte sind:
Bauflächenentwicklung – "Strategische Innenentwicklung und sanfte Außenentwicklung"
Das Wohnraumentwicklungskonzept ist aus dem Bürgerdialog STEP 2020 hervorgegangen, in dem 2011-2013 ein Leitbild für die Zukunft Weingartens entwickelt wurde. Ein dort definiertes Oberziel "Strategische Innenentwicklung und sanfte Außenentwicklung" wurde im Wohnraum-entwicklungskonzept weiterbearbeitet. Nach wie vor gilt der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses wird aber in dem Gutachten aufgezeigt, dass eine ergänzende Außenentwicklung notwendig sein wird. Das Wohnraumentwicklungskonzept stellt hierzu Prüfflächen dar.
Potential Innenentwicklung – "Qualitative Nachverdichtung und quantitative Nachverdichtung"
Der Übersichtsplan "Potentiale Innenentwicklung Wohnen" gibt Hinweise auf Schwerpunkte und mögliche Typologien der Innenentwicklung. Es wird unterschieden zwischen "qualitative Nachverdichtung" und "quantitative Nachverdichtung". Während die quantitative Nachverdichtung z.B. durch Hinterliegerbebauung neue Wohneinheiten schafft und dadurch direkt den Bedarf an neuem Wohnbauland reduziert, zeigt die qualitative Nachverdichtung z.B. mit dem zeitgemäßen Ausbau von Einfamilien-häusern eher indirekt über Unterstützung des Generationenwechsels Wirkung. Die Darstellung auf dem Übersichtsplan ist jedoch weder exklusiv (d.h. auch Projekte außerhalb der dargestellten Bereiche können genehmigt werden), noch lässt sich daraus per se eine Genehmigungsfähigkeit ableiten.
Qualifizierte Quartiersentwicklung – "Qualitäten stärken und Wachstum ermöglichen"
Aus den Untersuchungen vor Ort und den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind Ideen, Strategien und Vorgaben für eine mögiche Quartiersentwicklung hervorgegangen. Diese Ergebnisse können als Leitfaden für Bestandserweiterungen oder Projekte für Neues Wohnen dienen. Gleichwohl ist zu beachten, dass jedes Bauvorhaben einzigartig ist und daher die Verträglichkeit im Einzelfall zu bewerten sein wird. Nachverdichtung auf Kosten von Wohnqualität gilt es zu vermeiden. Vielmehr sind bauliche Entwicklungen im Quartier zu nutzen, um Defiziten zu begegnen. Gelungene Planungen schaffen neuen Wohnraum oder erleichtern den Generationswechsel in Einfamilienhäusern bspw. durch die Bereitstellung von altersgerechten Wohnungen im Quartier. Gleichzeitig fördern sie aber auch die Identität des Quartiers, werten Aufenthaltsbereiche auf oder stärken die Quartierszentren mit Nahversorgungsfunktion. Qualifizierte Quartiersentwicklung heißt "Qualitäten stärken und Wachstum ermöglichen".
Stadt der kurzen Wege – "Quartiers-Inseln aufbrechen und vernetzen zur Weingarten-Blüte"
In der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass das Stadtgebiet sich in einzelne "Quartiers-Inseln" aufteilt, die durch Barrieren wie z.B. breite Straßen, große Gewerbegrundstücke oder die eingezäunte Kleingartenanlage voneinander getrennt sind. Die Quartiere sind isoliert und schwimmen wie Inseln im Stadtraum. In dem formulierten Zielbild "Weingarten-blüht-auf" werden Verbindungsachsen definiert, die es gilt auszubauen und mit Grün- und Infrastruktur-achsen zu kombinieren. Die Vision geht von einem erweiterten starken Stadtzentrum aus, das über die (dann zurückgebaute) Barriere der alten B 30 reicht und Verbindungen zwischen den Quartieren untereinander und zur Landschaft aufbaut. Das Wegenetz ist ausgebaut, Fußgänger- und Radfahrerverbindungen sind privilegiert und Barrieren sind durchbrochen im Sinne einer "Stadt der kurzen Wege".
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Das Gewerbeentwicklungskonzept ist eine quantitative und qualitative Aussage für die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Weingarten. Hierzui wurde untersucht, in welchem Maße und durch welche Nachfragergruppen Flächenbedarfe zu verzeichnen sind, in welchem Maße diese Bedarfe durch das derzeitige Flächenangebot abgedeckt werden können und in welchem Maße ein Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Flächen besteht. Des Weiteren wird dargestellt, welche qualitativen Nutzungsperspektiven bestehende Gewerbestandorte besitzen und welche unterschiedlichen Nutzungsperspektiven Standorte mit Flächenpotenzialen besitzen können.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird in einem zweiten Schritt die Verortung von zukünftigen Gewerbeflächenentwicklungen stattfinden.
Das Gewerbeentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 26.09.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (1,001 MB)
Vergnügungsstättenkonzeption
Die Vergnügungsstättenkonzeption regelt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen.
Die Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Weingarten wurde am 26.09.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Vergnügungsstättenkonzeption (2,292 MB)
Einzelhandelskonzept
Bereits im Jahr 1987 hat man begonnen, zum Schutz der Innenstadt die Ansiedelung von Einzelhandel zu steuern. Im Jahr 2016 wurde das Einzelhandelsgutachten für Weingarten erneut fortgeschrieben. Es regelt die Zulässigkeit der Ansiedlung von Einzelhandel nach Standort, Größe und Sortimenten.
Wichtige Bestandteile des Gutachtens sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches sowie die "Sortimentsliste Weingarten" (s. Gutachten S. 73). Als zentraler Versorgungsbereich wurde der Umgriff gemäß Entwicklungsszenario 2 (s. Gutachten S. 81-85) beschlossen. Der südliche Bereich des Schuler-Geländes ist hierbei kein zentraler Versorgungsbereich, sondern eine Fläche für den Einzelhandel, die nach den Vorgaben des Konzepts zu entwickeln ist. Ebenfalls zentrealer Versorgungbereich ist das Nahversorgungszentrum Untere Breite (s. Gutachten S. 89 und Karte 5 S. 39).
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30.05.2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Einzelhandelskonzept (6,433 MB)
Grünraumkonzept
Dem Erhalt von Grünzonen kommt bei der Siedlungsentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Das Grünraumkonzept liefert eine Grundlage zur Bewertung von Flächen und stellt einen Leitfaden bei einer Inanspruchnahme von Grünflächen dar. Zu den wesentlichen Elementen des Konzepts zählen Grünraum-Vernetzung, Frischluftversorgung sowie Schutz und Entwicklung der Grünbestände.
Das Grünraumkonzept wurde am 02.03.2015 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Grünraumkonzept
Textteil (6,143 MB) | Bewertungsbögen (9,933 MB) | Karten und Pläne (25,51 MB)
Martinshöfe (ehem. Schuler-Areal Süd)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (ISEK 2040)
Lärmaktionsplan
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Die Städte Ravensburg und Weingarten haben zusammen mit Akteuren der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Sozialverbänden ein "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" geschlossen. Mit der Vereinbarung wollen die Bündnispartner dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch weiterhin für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht. So wird z.B. bei Wohnbauprojekten mit einer Anzahl von mehr als zehn Wohnungen, für die notwendiges Baurecht geschaffen werden muss, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass auch für einkommensschwache Haushalte Wohnflächen für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten sind. Andere Themen sind bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohnungen die soziale Begleitung und Unterstützung z.B. durch ein Quartiersmanagement oder die Qualitätssicherung z.B. durch konkurrierende Planungsverfahren.
Das Bündnis trat mit der Unterzeichnung am 13. Dezember 2016 in Kraft.
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum (2,658 MB)
Anwendungsvorschriften BfbW (Stand 09.01.2020) (848,3 KB)