Haushaltsplan

Weingartens Finanzen auf einen Blick

Pflicht- und freiwillige Aufgaben
 
Die Erfüllung der städtischen Aufgaben steht bei der kommunalen Haushaltswirtschaft im Mittelpunkt.

Bei den Pflichtaufgaben handelt sich um Aufgaben, die den Kommunen vom Gesetzgeber zugewiesen werden und die sie in eigener Zuständigkeit zu erfüllen haben. Dazu zählen beispielsweise die Kinderbetreuung oder das Schulwesen.

Darüber hinaus können die Kommunen freiwillige Aufgaben erfüllen. Solche freiwillige Aufgaben, wie beispielsweise das Vorhalten von Museen oder einer Bücherei, tragen in hohem Maße zur Lebensqualität bei und sorgen dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt wohlfühlen.

Alle Aufgaben, die in der Stadt Weingarten erfüllt werden, sind im Haushaltsplan abgebildet.

Zur Haushaltsstrukturkommission

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2021

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Die Haushaltsreden der Fraktionen

Haushaltsplan 2018

Haushaltsplan 2017

Gliederung des Haushaltsplans - allgemein

  • Gesamtergebnishaushalt:
    Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) des Haushaltsjahres.
  • Gesamtfinanzhaushalt:
    Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres. Im Gesamtfinanzhaushalt wird sichtbar, wie sich die Liquidität der Stadt verändert.
  • Teilhaushalte:
    Sie sind nach Produktbereichen gegliedert. Jeder Teilhaushalt umfasst einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzhaushalt.
  • Verpflichtungsermächtigungen:
    Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsforderungsmaßnahmen in künftigen Jahren.
  • Stellenplan:
    Übersicht über die städtischen Stellen.
  • Übersichten:
    Schulden, Rücklagen, Rückstellungen, Entwicklung der Liquidität, Innere Darlehen, Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Finanzzuweisungen, städtische Bürgschaften, Schulbudgets.
  • Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse Verwaltungshaushalt: Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebs.
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