Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen

Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 den Lärmaktionsplan Stufe 3 (LAP3) beschlossen. Mit dem Beschluss des LAP3 hat der Gemeinderat der Stadt Weingarten die Verwaltung beauftragt weitergehende Untersuchungen zur Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen zu veranlassen.
 
Zur Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind Schallberechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straße 1990 (RLS90) vorzunehmen. Diese Berechnungen sind mit Angaben bezüglich der Bewohnerzahl der betroffenen Gebäude zu ergänzen. Außerdem werden genaue Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen einer Maßnahme inkl. Auswirkungen im Netz (Stichwort Verkehrsverlagerungen) benötigt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind mit dem Regierungspräsidium Tübingen und ggf. auch mit Nachbarkommunen abzustimmen. 
 
Die Stadt Weingarten hat sich der Initiative „Lebendige Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ angeschlossen. Diese hat sich zum Ziel gesetzt die Rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsreduzierungen zu vereinfachen.

Lärmaktionsplan Stufe 3 mit Anlagen und Zusammenfassung

TypNameDatumGröße
pdf 2022 06 30 LAP3 Beschlussfassung mit Anlagen (6,967 MB) 30.08.2022 6,967 MB

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