Wo kann ich mich bei laufenden Verfahren der Stadtplanung beteiligen (z.B. bei der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen) ?
Bietet die Stadt Bauplätze an?
Zum Kauf angebotene städtische Baugrundstücke werden im Amtsblatt "Weingarten im Blick" öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen und die nötigen Bewerbugnsunterlagen finden Sie auf unserer Internetseite Grundstücksverkauf.
Auskunft städtische Grundstücke
Nico Habnitt-Wölfle | Abteilung Grundstücksverkehr, Rechtswesen, Geschäftsstelle Gremien
Kirchstraße 1 (Rathaus) | Zi. 12
Tel.: 405-117 | grundstuecke@weingarten-online.de
Was kann ich auf einem Grundstück bauen?
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes richtet sich nach:
- Bundesgesetze (z.B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bundesnaturschutzgesetz)
- Landesgesetz (z.B. Landesbauordnung, Nachbarrecht, Wassergesetz)
- Satzungen (z.B. Bebauungspläne, örtliche Bauvorschriften).
Damit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, sind alle Gesetze einzuhalten. Das Ortsgesetz bzw. die Baugenehmigung kann keine höhere bauliche Ausnutzung als das Landesgesetz oder das Bundesgesetz zulassen (z.B. eine geringere Abstandsfläche als in der Landesbauordnung oder einen höheren Versiegelungsgrad für Wohngebiete als in der Baunutzungsverordnung vorgegeben). Gemäß der Planungshoheit der Gemeinden können Ortsgesetze jedoch niedrigere Werte festsetzen als allgemein zulässig (z.B. geringere Höhen von Einfriedungen als im Nachbarrecht zugelassen) oder allgemein verfahrensfreie Bauvorhaben einschränken oder ausschließen (z.B. die Zulässigkeit der Herstellung von Gartenhäusern oder festen Terrassenüberdachungen).
Auskunft Baurecht (Baugenehmigungen)
Baurechtsbehörde
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 27
Tel.: 405-269 | bauordnung@weingarten-online.de
Auskunft Planungsrecht (Bebauungspläne)
Stadtplanung
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 24
Tel.: 405-274 | stadtplanung@weingarten-online.de
Wo bekomme ich Planauszüge aus rechtsgültigen Bebauungsplänen?
Zum Entwurf für ein Bauvorhaben oder zum Einreichen eines Lageplanes als Teil des Baugesuch benötigt Ihr Architekt oder Vermesser einen Auszug des rechtsgültigen Bebauungsplanes für Ihr Grundstück.
Die Einsichtnahme der Bebauungspläne bei der Stadt ist kostenlos. Ebenso können sie online auf Geodienste Bebauungspläne eingesehen oder als PDF heruntergeladen werden.
Kurzbeschreibung zur Einsichtnahme auf Geodienste:
- Im Übersichtsplan sind alle Geltungsbereiche der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitpläne (z.B. Bebauungsplan) dargestellt.
- Wenn für das Grundstück ein verbindlicher Bauleitplan vorliegt (z.B. Bebauungsplan), erscheint beim Klicken mit dem Mauszeiger (Hand) in den Geltungsbereich, in dem das Grundstück liegt, ein Dialogfenster mit Sachdaten zum Plan.
- Wenn kein Dialogfenster erscheint, liegt für das Grundstück kein verbindlicher Bauleitplan vor. Das Baurecht regelt sich in diesem Fall nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
- Im Dialogfenster mit Sachdaten erscheint der Name des Bebauungsplanes.
- Der Lageplan kann über die Layerebenen einblendet werden (graues Ebenen-Symbol rechts oben im Bildschirm), indem man bei „bp_planRaster“ einen Haken setzt, um die Ebene zu aktivieren, und dann den Filter anwählt (Trichter-Symbol rechts) und bei dem entsprechenden Bebauungsplan die Lageplandarstellung aktiviert, indem man vor dem Namen einen Haken setzt.
- Die textlichen Dokumente und der Lageplan im PDF-Format können im Dialogfeld Sachdaten über das Feld „Details anzeigen“ eingesehen werden. Hier kann anhand der Links auf die Dokumente des Plans zugegriffen werden.
- Eine Haftung für Verlinkung auf Seiten von Dritten wird nicht übernommen.
Bebauungsplanauszüge im DIN A4-Format sind kostenpflichtig. Aufgrund des Datenschutzes beim Verwenden Ihrer Daten, ist der Anfrage ein ausgefüllter Antrag auf einen Auszug aus dem Bebauungsplan (38,1 KB) beizufügen.
Planauszüge als PDF oder in Papierform
Nadine Klotzer | Michaela Herter | Vermessung
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 25
Tel.: 405-275 /-344 | vermessung@weingarten-online.de
Sind auf einem Grundstück Einzelhandel oder Spielhallen zulässig?
Liegt auf einem Grundstück eine Baulast?
Eine Baulast belegt Grundstücke mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde. Z.B. verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer eine Abstandsfläche baulicher Anlagen eines Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück unterzubringen oder für die Erschließung Grunddienstbarkeiten einzuräumen (z.B. Wegerechte). Hinweis: Damit Grunddienstbarkeiten nicht nur baurechtlich Berücksichtigung finden, sondern tatsächlich auch ein praktischer Anspruch darauf besteht, ist eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
Auskunft Baulasten
Michaela Herter | Vermessung
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 25
Tel.: 405-275 | vermessung@weingarten-online.de
Wie viel ist ein Grundstück wert?
Gutachterausschuss und Bodenrichtwertkarte
Auskunft Bodenrichtwert
Gutachterausschuss des Gemeindeverbandes
Liegen auf einem Grundstück Altlasten?
Altlasten können Bauvorhaben erheblich verteuern oder im ungünstigsten Fall sogar einer beabsichtigten Nutzung entgegenstehen. Wir empfehlen deshalb, sich bereits vor Beginn der Planungstätigkeit über mögliche Altlasten oder sonstige Schadstoffbelastungen des Untergrundes zu informieren.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Altlastenauskunft (47 KB) (pro Flurstück bitte einen Antrag ausfüllen)
[formloser] Berechtigungsnachweis zur Einholung der Auskunft (z.B. Eigentümervollmacht)
Auskunft Altlasten
Umweltschutzstelle
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 24
Tel.: 405-199 | umweltschutzstelle@weingarten-online.de
Wo bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Erdaushub?
Damit Erddeponien Ihren Erdaushub annehmen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor Beginn des Erdaushubes.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub (46,8 KB) (pro Flurstück bitte einen Antrag ausfüllen)
Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub (52,2 KB) (pro Flurstück bitte einen Antrag ausfüllen)
Ausstellung Unbedenklichkeitsbescheinigung
Umweltschutzstelle
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 24
Tel.: 405-199 | umweltschutzstelle@weingarten-online.de
Wann darf ich Bäume fällen und Hecken zurückschneiden?
Das Verbot, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) nicht für „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ (z.B. Haus- oder Ziergärten).
Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die betreffenden Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte z.B. von Vögeln (alle europäischen Vogelarten stehen unter Schutz) oder einer anderen geschützten Art dienen (Artenschutz nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Vor diesem Hintergrund ist (insbesondere bei Großbäumen) die Anfertigung eines Kurzgutachtens durch einen zugelassenen und von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg anerkannten Gutachter unbedingt notwendig.
Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt und dieser Festsetzungen zum Grünbewuchs enthält (z.B. Erhaltungsgebote).
Eine generelle Baumschutzsatzung gibt es in Weingarten nicht.
Auskunft Umweltschutz
Umweltschutzstelle
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 24
Tel.: 405-199 | umweltschutzstelle@weingarten-online.de
Auskunft Bebauungspläne
Stadtplanung
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 24
Tel.: 405-274 | stadtplanung@weingarten-online.de
Gibt es bei der Stadt Zuschüsse für Solarenergienutzung und Maßnahmen zur Wärmedämmung?
Wie viele Planhefte muss ich beim Bauantrag einreichen?
Im Baugenehmigungsverfahren sind bei Wohnbebauung fünf Fertigungen des Bauantrages einzureichen, bei Gewerbebauten je nach Gewerbeart sechs bis acht.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind drei Fertigungen einzureichen.
Im Kenntnisgabeverfahren sind zwei Fertigungen ausreichend.
Der Lageplan, die Bauzeichnungen, Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise bzw. die Erklärungen zum Standsicherheitsnachweis sind von den Fachleuten wie Architekten, Vermessungsingenieuren, Baustatikern zu fertigen und zu unterschreiben.
Auskunft (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren
Baurechtsbehörde
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 27
Tel.: 405-269 | bauordnung@weingarten-online.de
Auskunft Kenntnisgabeverfahren
Baurechtsbehörde
Kirchstraße 2 (Amtshaus) | Zi. 27
Tel.: 405-195 | bauordnung@weingarten-online.de