Beteiligung bei der Stadtplanung
Öffentliche Auslegung
Ein vom Gemeinderat zur (frühzeitigen) Beteiligung beschlossener (Vor-) Entwurf (z.B. eines Bebauungsplanes oder örtlicher Bauvorschriften oder eines Entwicklungskonzepts) wird gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt Weingarten im Blick bekanntgemacht. Die (Vor-) Entwürfe werden während der Auslegungszeit im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, im 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung nach § 3 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite links vom Haupteingang ist vorhanden.
Zeitgleich sind auf dieser Internetseite sämtliche Unterlagen digital in einem gängigen Format (z.B. als PDF-Datei) eingestellt.
Beteiligungsmöglichkeit
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich bei der Stadt Weingarten per E-Mail an stadtplanung@weingarten-online.de oder über den Postweg an Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich eingereichte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert; die Namen und Anschriften sollten jedoch für die Mitglieder des Gremiums und der Bearbeiter der Stadtverwaltung einsehbar sein, damit zugeordnet werden kann, welche Person welche Stellungnahme abgegeben hat. Diese Zuordnung kann für die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahme von Bedeutung sein. Falls eine Stellungnahme anonym behandelt werden soll, ist dies auf derselbigen eindeutig zu vermerken.
Zur Rechtssicherheit eines Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Aktuelle Beteiligungen
Zur Zeit liegen folgende Verfahren der Stadtplanung zur Einsicht- und Stellungnahme aus:
Bebauungsplanverfahrens BP 166 „Köpfinger Straße – Am oberen Bürgerholz“
- 02 Sitzungsvorlage 427-2022 Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2022 (39 KB)
- 03 Lageplan Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss vom 17.11.2022 (153,2 KB)
- 04 Städtebauliche Entwicklungsskizze vom 07.11.2022 (8,31 MB)
- 05 Zusammenfassung Artenschutz vom 18.01.2021 (44,9 KB)
- 06 Artenschutzrechtliche Beurteilung vom 05.01.2021 (4,613 MB)
- 07 Fachbeitrag Artenschutz - Fledermäuse vom 21.12.2020 (1,384 MB)
- 08 Historische Rekonstruktion Luftbildauswertung vom 16.02.2023 (1,043 MB)
- 09 Geotechnischer Bericht vom 06.04.2023 (10,784 MB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften "Burachstraße 20“ – Aufstellungsbeschluss – Öffentlichen Auslegung der Entwürfe
- 02-1 Zeichnerischer Teil zur Offenlage vom 20.03.2023 (724,9 KB)
- 02-2 Textteil zur Offenlage vom 20.03.2023 (1005,9 KB)
- 02-3 Begründung zur Offenlage vom 20.03.2023 (2,087 MB)
- 03-1 Grundriss, Ansicht, Lageplan vom 24.02.2023 (4,584 MB)
- 03-2 Freiflächengestaltungsplan vom 02.03.2023 (4,105 MB)
- 04-1 Umweltbeitrag vom 16.03.2023 (5,456 MB)
- 04-2 Schalltechnische Untersuchung vom 06.03.2023 (1,068 MB)
- 04-3 Stellungnahme zum Straßenverkehrslärm vom 23.03.2023 (617 KB)
- 04-4 Baugrunderkundung vom 24.02.2023 (6,032 MB)