Beteiligung bei der Stadtplanung

Öffentliche Auslegung
Ein vom Gemeinderat zur (frühzeitigen) Beteiligung beschlossener (Vor-) Entwurf (z.B. eines Bebauungsplanes oder örtlicher Bauvorschriften oder eines Entwicklungskonzepts) wird gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt Weingarten im Blick bekanntgemacht. Die (Vor-) Entwürfe werden während der Auslegungszeit im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, im 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung nach § 3 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite links vom Haupteingang ist vorhanden.
Zeitgleich sind auf dieser Internetseite sämtliche Unterlagen digital in einem gängigen Format (z.B. als PDF-Datei) eingestellt.

Beteiligungsmöglichkeit
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich bei der Stadt Weingarten per E-Mail an stadtplanung@weingarten-online.de oder über den Postweg an Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich eingereichte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert; die Namen und Anschriften sollten jedoch für die Mitglieder des Gremiums und der Bearbeiter der Stadtverwaltung einsehbar sein, damit zugeordnet werden kann, welche Person welche Stellungnahme abgegeben hat. Diese Zuordnung kann für die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahme von Bedeutung sein. Falls eine Stellungnahme anonym behandelt werden soll, ist dies auf derselbigen eindeutig zu vermerken.

Zur Rechtssicherheit eines Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.

Aktuelle Beteiligungen

Zur Zeit liegen folgende Verfahren der Stadtplanung zur Einsicht- und Stellungnahme aus: 

Bebauungsplanverfahrens BP 166 „Köpfinger Straße – Am oberen Bürgerholz“

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften „Köpfinger Straße“: Neuaufstellung des Bebauungsplanes durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (26. Mai 2023)  (492,3 KB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften "Burachstraße 20“ – Aufstellungsbeschluss – Öffentlichen Auslegung der Entwürfe

Öffentliche Bekanntmachung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan: örtliche Bauvorschriften Burachstraße 20_Aufstellungsbeschluss_Öffentlichen Auslegung der Entwürfe.Bekanntmachung (5. Mai 2023)  (256,4 KB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan: örtliche Bauvorschriften Burachstraße 20_Aufstellungsbeschluss_Öffentlichen Auslegung der Entwürfe. Erneute Bekanntmachung (15. Mai 2023)  (225,3 KB)

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