Bundestagswahl 2021

Am Sonntag, 26. September 2021, hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt. Alle Informationen rund um die Wahl und die Parteien finden Sie unter www.bundestagswahl-2021.de.
Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie hat Weingarten gewählt?

Die Wahlergebnisse erfahren Sie unter diesem Link.

Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis

Die Stadtverwaltung verschickt die Wahlbenachrichtigungen seit Mitte August an alle Wahlberechtigten. Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich telefonisch unter (0751) 405-174 informieren. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann online, durch Rücksendung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrags an die Stadtverwaltung oder mit mobilen Endgeräten durch Scannen des QR-Codes erfolgen. Über diesen QR-Code gelangt man direkt in ein Wahlscheinmodul, mit welchem der Antrag gestellt wird. Auch ist weiterhin die persönliche Beantragung im Wahlbüro möglich. Das Wahlbüro finden Sie im Amtshaus, Kirchstraße 2, Erdgeschoss, Zimmer 2. Das Wahlbüro ist ab Mitte August wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr. Weitere Informationen zur Briefwahl siehe unten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter (0751) 405-174 gegeben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie:- Deutsche  im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind- und in einem Wählerverzeichnis geführt werden.
Nach einer Änderung des Wahlrechts dürfen nun auch Menschen wählen, die unter Vollbetreuung in allen Angelgenheiten stehen.
Für Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben, gibt es besondere Regelungen.Der Antrag auf Eintragung in Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (304,3 KB) muss spätestens bis zum 5. September 2021 beim Wahlamt eingehen.  


Weitere Informationen: www.bundestagswahl-bw.de

Wahlgebiete neu eingeteilt

Das Wahlgebiet der Stadt Weingarten wurde seit der Landtagswahl im März nochmals neu eingeteilt. Statt der im März neun Wahllokale gibt es nun 15 Wahllokale für die direkte Abgabe der Stimme. Welchem Wahllokal Sie zugeteilt wurden, erfahren Sie in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten erhalten. Ferner wurden sieben Briefwahlbezirke eingerichtet, wo Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Übersicht der Wahlbezirke (2,489 MB) 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden:

  • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis Mittwoch, 22. September 2021, 12 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link (aktuell nicht möglich) und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
  • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt bei beiden Varianten über eine verschlüsselte Verbindung.
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@weingarten-online.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) an. Bitte geben Sie, wenn gewünscht,  eine abweichende Versandadresse an. Die Beantragung der Wahlunterlagen für Dritte (auch bei Familienangehörigen) erfordert eine schriftliche Vollmacht. Diese kann derzeit noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Sie können daher den Antrag online nur für sich selbst stellen.
  • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Stadtverwaltung, entweder postalisch oder per Fax an 0751 / 405-162.
  • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich im Wahlbüro (Amtshaus, Kirchstraße 2, Erdgeschoss, Zimmer 2) beantragen. Das Wahlbüro ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit.
  • Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Bitte beachten Sie:

  • Wir sind sehr darum bemüht, alle Anträge unverzüglich zu bearbeiten. Leider kann es dennoch zu Verzögerungen kommen. 
  • Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
  • Wenn Sie den Briefwahlantrag erst kurz vor Fristende stellen, kann nicht garantiert werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig versendet werden.
    Wir empfehlen Ihnen ab 23. September 2021 vorher beim Wahlbüro anzufragen und persönlich vorbeizukommen um die Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Tag der Wahl – also Sonntag, 26. September 2021 – um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.

Welche Fristen sind bei der Briefwahl zu beachten?

Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, ausgestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der Link hierzu bereits am Mittwoch, 22. September, 12 Uhr, deaktiviert wurde, da die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr garantieren kann, dass die Unterlagen per Post rechtzeitig zugestellt werden. In diesem Fall empfehlen wir, vorher beim Wahlbüro anzufragen und persönlich vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen.
 
Sollten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 25. September, 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Hierzu ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Das Wahlbüro in der Kirchstraße 2 ist von 10 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
 
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Am Sonntag, 26. September 2021, von 8 bis 18 Uhr.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihre Maske und zur Sicherheit Ihren Ausweis mit. Gerne dürfen Sie auch einen eigenen Kugelschreiber benutzen.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

  • Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt in Deutschland zugezogen sind und sich erst nach dem 15. August 2021 bei unserer Meldebehörde anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich allerdings von dem dortigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
    Wollen Sie dagegen schon in Weingarten wählen, müssen Sie spätestens bis zum 05. September 2021 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in unser Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
  • Die oben dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Weingarten liegende Nebenwohnung nach dem 16. August 2021 als Hauptwohnung anmelden. Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in unser Wählerverzeichnis bis spätestens 05. September 2021.
  • Wenn Sie innerhalb von Weingarten umgezogen sind und sich nach dem 15. August 2021 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen (beachten Sie aber ggfl. die Umstellung zu vorherigen Wahlen, aufgrund der coronabedingten Neuaufteilung des Wahlgebiets). Eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist auch auf Antrag nicht möglich. Für eine freie Wahl des Wahllokals (innerhalb des Wahlkreises 294) oder Briefwahl beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
  • Für den Fall, dass Sie nach dem 15. August 2021 aus Weingarten weggezogen und in eine andere Gemeinde/Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gezogen sind, bleiben Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Weingarten eingetragen, sofern Sie nicht bis zum 5. September 2021 die Eintragung ins Wählerverzeichnis in Ihrer neuen Wohnortgemeinde/Stadt beantragen. Sie können dann aber einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei uns beantragen und per Briefwahl wählen.
     
    Sofern Sie ins Ausland wegziehen bleibt ihr Wahlrecht für diese Bundestagwahl bestehen. Sie müssen aber evtl. Briefwahlunterlagen beantragen um per Briefwahl wählen zu können, wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort sind.

Repräsentative Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Bundestagswahl 2021 entfallen ca. 2.600 Wahlbezirke (darunter über 700 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 85.000 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind ca. 2,2 Millionen Wahlberechtigte (3,5 %) in die Stichprobe einbezogen.
Für die Stadt Weingarten wurde der Urnenwahlbezirk 002 - Amtshaus, Kirchstraße 2, von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Bundeswahlleiter und dem statistischen Landesamt ausgewählt, dort die repräsentative Wahlstatistik durchzuführen. Die Wahlstatistik wird bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahrengruppen durchgeführt und veröffentlicht. Ziel ist, eine Analyse des Wahlverhaltens unterschiedlicher Personengruppen zu erstellen. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind. Oberster Grundsatz bei Wahlstatistiken ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Repräsentative Wahlbezirke sind immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten in dem entsprechenden Wahlbezirk einen Stimmzettel, der einen aufgedruckten Buchstaben enthält. Hinter dem Buchstaben sind die Geburtsjahresgruppen und das Geschlecht aufgedruckt.

Rechtsgrundlage der repräsentativen Wahlstatistik ist das Wahlstatistikgesetz.
Weitere Informationen des Bundeswahlleiters zur repräsentativen Wahlstatistik (242,8 KB).

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