Beteiligung bei der Stadtplanung

Einsicht und Stellungnahmen

Das Thema Bürgerbeteiligung nimmt in der Quartiers- und Stadtplanung in Weingarten einen großen Raum ein. 

Öffentliche Auslegung

Ein vom Gemeinderat zur (frühzeitigen) Beteiligung beschlossener (Vor-) Entwurf (z.B. eines Bebauungsplanes oder örtlicher Bauvorschriften oder eines Entwicklungskonzepts) wird gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt Weingarten im Blick bekanntgemacht. Die (Vor-) Entwürfe werden während der Auslegungszeit in der Schussenstraße 9, 88250 Weingarten, im 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung nach § 3 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind auf dieser Internetseite sämtliche Unterlagen digital eingestellt.

Beteiligungsmöglichkeit

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich bei der Stadt Weingarten per E-Mail an Stadtplanung@stadt-weingarten.de oder über den Postweg an Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Schussenstraße 9, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich eingereichte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind für die Öffentlichkeit anonymisiert; die Namen und Anschriften sollten jedoch für die Mitglieder des Gremiums und der Bearbeiter der Stadtverwaltung einsehbar sein, damit zugeordnet werden kann, welche Person welche Stellungnahme abgegeben hat. Diese Zuordnung kann für die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahme von Bedeutung sein. Falls eine Stellungnahme anonym behandelt werden soll, ist dies auf derselbigen eindeutig zu vermerken.
Zur Rechtssicherheit eines Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Aktuelle Beteiligungen

Zur Zeit liegen folgende Verfahren zur Einsicht und Stellungnahme aus.

BP 066.III „Stadtösch West II – 4. Änderung Kuenstraße Süd“ – Änderung des Bebauungsplans

Im Folgenden finden Sie alle Dokumente zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans / örtliche Bauvorschriften BP 066.III „Stadtösch West II – 4. Änderung Kuenstraße Süd“ – Änderung des Bebauungsplans 

Kontakt

Team Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405191