Hundesteuerbescheide sowie Grundsteuerbescheide für 2024 verschickt

Der Stadt Weingarten hat die Bescheide für das Veranlagungsjahr 2024 für die Hundesteuer am 8. Januar und für die Grundsteuer am 10. Januar 2024 verschickt.

Der Grundsteuerhebesatz hat sich gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozentpunkte von 500 Prozent auf 525 Prozent erhöht. Dies ist im Dezember 2023 vom Gemeinderat beschlossen worden.
Die Hundesteuersätze haben sich nicht verändert. Bei der Hundesteuer wurden neue Hundesteuermarken herausgegeben.
Für die Beantwortung von Fragen zur Veranlagung stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Steuern und Abgaben gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten zum jeweiligen Ansprechpartner sind den entsprechenden Bescheiden zu entnehmen.