Plangebiet
In das Bebauungsplanverfahren werden außer dem eigentlichen Klinik-Areal noch angrenzende Flächen eingebunden, die einer planerischen Neuordnung bedürfen. Das sind im Wesentlichen die städtische Kindertagesstätte an der Ravensburger Straße und das Eckgebäude Ravensburger Straße Moosbruggerstraße sowie die Kapelle und das ehemalige Spital an der Ravensburger Straße. Das gesamte Plangebiet umfasst damit 3,3 ha.
Verfahrensart und Umweltbelange
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung eines zurzeit weitgehend ungenutzten bzw. untergenutzten Areals an der Ravensburger Straße. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren kann auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet werden. Dennoch sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen des Bebauungsplans auf Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima, Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Deshalb wird als eigenständiger Bestandteil der Begründung, in Anlehnung an einen Umweltbericht, ein Umweltbeitrag einschließlich artenschutzrechtlicher Prüfung erstellt.
Zeitplan
Wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst ist, wird erfolgt noch vor der Sommerpause 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der städtebauliche Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung findet im Spätsommer/Herbst 2022 statt. So dass nach der Preisgerichtssitzung und einer etwaigen Überarbeitung des Siegerentwurfs im Frühjahr 2023 der Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden und die Offenlage vom Gremium beschlossen werden kann. Der Satzungsbeschluss könnte vor der Sommerpause 2023 erfolgen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) im Herbst 2021 hat sich die Stadt erneut zu einer intensiven Beteiligung der Bürgerschaft bekannt. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Weiterentwicklung des 14-Nothelfer-Areals eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant, die über die Anforderungen des Baugesetzbuches hinausgeht.
Daher wird, obwohl der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden kann, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit einem Infoabend mit Workshops und Begehung sowie einer anschließenden Planauslegung durchgeführt.
Städtebaulicher Wettbewerb / Mehrfachbeauftragung
Um eine optimale Lösung für die städtebauliche Weiterentwicklung zu finden, wird eingebettet in das Bebauungsplanverfahren bereits im Spätsommer/Herbst 2022 ein städtebaulicher Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden in den Auslobungstext ebenso einfließen wie die natur- und artenschutzfachlichen Ersteinschätzungen. Der Auslobungstext wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden. Der Siegerentwurf wird Grundlage für den Bebauungsplanentwurf.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele wird in Ergänzung zur Aufstellung des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag mit dem Projektentwickler geschlossen, in dem im Wesentlichen die einzuhaltenden Fristen sowie die zu erstellenden Planungskonzepte, wie Mobilitätskonzept, Freiraumkonzept, Gestaltungskonzept etc. geregelt werden.
Das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ findet Anwendung. Der städtebauliche Vertrag wird mit dem Investor abgestimmt und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Unterzeichnung des abgestimmten Vertrags muss vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgen.