Geburtsbeurkundung

Wird ein Kind in Weingarten geboren, so ist die Geburt beim Standesamt Weingarten anzuzeigen.
Bei einer Hausgeburt hat ein Angehöriger die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen mit vorzulegen. Über die zur Anzeige erforderlichen Unterlagen berät Sie gerne Ihr Standesamt.

Vaterschaftsanerkennung

Sie und Ihr/e Partner/in sind nicht verheiratet und erwarten ein gemeinsames Kind? Dann können Sie beim Standesamt oder Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Vaterschaft erst dann rechtlich wirksam, wenn der Vater in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft anerkennt und die Mutter der Anerkennung zustimmt. Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten, muss vorher die Vaterschaft festgestellt werden. Die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge wird nur beim Jugendamt beurkundet.
Die Vaterschaftsanerkennung zu einem Kind kann bei jedem Standesamt oder Jugendamt gebührenfrei erfolgen. Die Beurkundung ist  bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Bitte senden Sie uns per E-Mail Ihre eingescannten Ausweise und Geburtsurkunden sowie Ihre Kontaktdaten zur späteren Terminvereinbarung. 

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Cornelia Arnold-Weiß
Standesamt
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-354