Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet für viele Fälle Möglichkeiten, den Namen zu ändern. Hierzu beraten wir Sie gerne. Sollte die von Ihnen angedachte Namensänderung über das bürgerliche Recht aber nicht möglich sein, so kann ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Eine so beantragte Vornamens- oder Familiennamensänderung ist aber nur in einzelnen Ausnahmefällen vorgesehen, denn es müssen „wichtige Gründe“ vorliegen, die die beantragte Namensänderung rechtfertigen.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um die Möglichkeiten der Namensänderung und ggfls. die notwendigen Unterlagen zur Prüfung zu besprechen.

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Theresa Koch
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-123

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