Namenserklärungen für Spätaussiedler und Angleichungserklärungen

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge beim Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen in eine deutsche Schreibweise erklären und den in Deutschland nicht zu führenden Vatersnamen ablegen.
Gleiches gilt für Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und für die nun deutsches Namensrecht gilt. Diese Personen können durch eine beim Standesamt abzugebende Erklärung einen Vor- und Familienname bestimmen, evtl. einen ganz neuen Vornamen annehmen, Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt, ablegen, oder die ursprüngliche Form eines Namens annehmen.

Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um die notwendigen Unterlagen zur Prüfung und die Möglichkeiten der Namensänderungen zu besprechen.

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Theresa Koch
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-123

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