Spenden / Zuwendungsbestätigungen

Spenden (Geld- oder Sachspenden) an die Gemeinde können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Bei einer Spende sollten Sie darauf achten, dass der Verwendungszweck sowie Angaben zu Ihrer Person als Spender bzw. der spendenden Institution klar hervorgehen. Nach Beschlussfassung im Gemeinderat erstellt das Sachgebiet Steuern und Abgaben die Zuwendungsbestätigung.

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Steuern und Abgaben
Sachgebiet Steuern und Abgaben

Kontakt

Stefan Vowinkel
Schussenstraße 13
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-271