Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Zur Ersterteilung einer Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz sind folgende Unterlagen mitzubringen:
           

Die Gebühr beträgt 60 bis 110 Euro.
 

Bei Verlängerung einer Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz ist lediglich eine Kopie der bisherigen Erlaubnis beizufügen. Die Gebühr beträgt 50 Euro.

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Waffen, Wahlen, Baustellen

Kontakt

Daniel Singer
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-167

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