Sterbefallbeurkundung

Verstirbt eine Person in einem Alten- oder Pflegeheim, so wird der Sterbefall von der zuständigen Verwaltung dem Standesamt angezeigt.
Verstirbt eine Person zu Hause, so sind die Angehörigen verpflichtet, den Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Das Standesamt beurkundet dann den Sterbefall und stellt die notwendigen Dokumente (Sterbeurkunden, Bescheinigungen) aus.
Mit der Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung können Sie aber auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Cornelia Arnold-Weiß
Standesamt
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405124

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