Kommunal- und Europawahlen 2024

Eine Hand führt einen gefalteten Stimmzettel zur Wahlurne.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und parallel die Europawahlen statt. Ausführliche Informationen erhalten Sie nach und nach an dieser Stelle. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen verschickt. 

Gemeinderat

Wer steht zur Wahl?

Folgende Listen für die Kommunalwahl 2024 sind fristgerecht bei der Stadt Weingarten eingegangen.

  • GRÜNE – Bündnis 90 / Die Grünen
  • FWW – Freie Wähler Weingarten e.V.
  • CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • BfW – Bürger für Weingarten e.V.
  • FDP – Freie Demokratische Partei

Insgesamt stehen 132 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Der jüngste ist 19 Jahre, der älteste 86 Jahre alt. Alle 132 Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in der Bekanntmachung: zugelassene Wahlvorschläge. (PDF,148 KB)
Zu bestimmen sind 26 Mitglieder des Gemeinderates – jeder Wahlberechtige hat also maximal 26 Stimmen. 

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und -Bürger unter folgenden Voraussetzungen wahlberechtigt:

Wenn sie am Wahltag
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Weingarten haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Weingarten geführt werden oder
  • als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Weingarten haben.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats und können Weingarten aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr in Ihrem Wahllokal Gelegenheit. Welchem der 15 Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wie wird der Stimmzettel ausgefüllt? Diese Frage beantwortet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Sonderseite unter www.kommunalwahl-bw.de ausführlich, unter anderem mit einem Erklärvideo und einem Musterstimmzettel.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist.

Wer durch Briefwahl wählt,
  • füllt den Stimmzettel persönlich aus,
  • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
  • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und
  • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Weingarten. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. 

Kreistag

Wer steht zur Wahl?

Acht Wahlvorschläge sind für die Kreistagswahl eingegangen und zugelassen. Alle Informationen dazu finden Sie beim Landkreis Ravensburg.  

Der Kreistag des Landkreises Ravensburg zählt 72 Mitglieder. Jede(r) Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte zu wählen sind. Alles, was Sie zur Wahl am 9. Juni 2024 wissen müssen, finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung. Allgemeine Informationen zum Kreistag hat der Landkreis zusammengestellt. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen bzw. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis Ravensburg wohnen. Auch Wohnungslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, sind wahlberechtigt.

Europäisches Parlament

Wer steht zur Wahl?

Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese ins Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 35 Parteien und politische Vereinigungen. 

Eine alphabetische Liste der zugelassenen Parteien und Vereinigungen finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Fragen & Antworten zur Europawahl hat das Parlament der Europäischen Union auf der Seite Wie wähle ich? (europa.eu) zusammengestellt. Auch die Landeszentrale für politische Bildung erklärt unter Europawahl Deutschland 2024 ausführlich, wie die EU-Wahl funktioniert.

Kontakt

Daniel Singer
Wahlamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405167

Wahl-Archiv

Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.