Wohngeld

Wohngeld soll all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten eines angemessenen Wohnraums zu tragen.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare sowie Informationen zum Wohngeld erhalten Sie von der Wohngeldstelle bei der Abteilung Familie und Soziales. Die Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können an die Wohngeldstelle geschickt oder direkt bei der Wohngeldstelle abgegeben werden.

Wohngeld gibt es
  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
  • der Zahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer einen Antrag auf bestimmte Sozialleistungen stellt bzw. bereits Sozialleistungen erhält, in denen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden (z. B. Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII).

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Familie und Soziales
Sachgebiet Soziale Hilfen

Kontakt

Sabine Besler
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-186